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Der Wind dreht sich

In Remseck kommt für eine Windkraftanlage aus wirtschaftlichen und abstandsrechtlichen Gründen laut Entwurf des Regionalplans für den Verband Region Stuttgart nur die Gemarkung Neckarrems an der Gemarkungsgrenze zu Bittenfeld in Frage. Die Mehrheit des Gemeinderats will allerdings nicht einmal dort eine Windkraftanlage.

In Remseck kommt für eine Windkraftanlage aus wirtschaftlichen und abstandsrechtlichen Gründen laut Entwurf des Regionalplans für den Verband Region Stuttgart nur die Gemarkung Neckarrems an der Gemarkungsgrenze zu Bittenfeld in Frage. Die Mehrheit des Gemeinderats will allerdings nicht einmal dort eine Windkraftanlage.

 

Der im Entwurf des Regionalplans vorgesehene Standort für eine Windkraftanlage liegt 1,1 km Luftlinie von der Ortslage Neckarrems und 1,4 km von der Ortslage Hochberg entfernt, der Abstand zu den beiden Aussiedlerhöfen beträgt rund 740 m. Laut Vorlage der Verwaltung beträgt auf Grund des Windkrafterlasses des Umweltministeriums der Mindestabstand 300 m bis 500 m. Die Mindestabstände sind also eingehalten, selbst wenn in unmittelbarer Nähe der Aussiedlerhöfe noch gebaut werden sollte. Daher haben wir dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans ausgewiesenen Standort für Windkraftanlagen als bedenklich zu werten, nicht zugestimmt.

 

Wir meinen, wer die Energiewende will, muss dafür auch vor Ort und lokal etwas tun. Dazu gehört für uns der Ausbau von Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, also auch Windkraftanlagen oder wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann meinte: "Wir können die Windräder nicht im Keller unterbringen".

 

Lange Zeit schien es ja so, dass das Windrad auf dem Grünen Heiner in Stuttgart-Weilimdorf das einzige Windrad in der Region bleibt. Die alte Landesregierung war kein Anhänger der Windkraft. Windkraft wurde von ihr verteufelt und planerisch fast überall verhindert. Seit mutige Ingersheimer Bürger mit ihrer Anlage Strom aus Windkraft erzeugen, ist die ganze Sache auch in unserer Region in Bewegung gekommen.

 

Wind und Stimmung im Land haben sich gedreht. Die Energiewende ist angesagt und muss planerisch begleitet werden. Die neue Landesregierung änderte das Landesplanungsgesetz und vollzog damit die inhaltliche Wende vom grundsätzlichen Ausschluss von Windkraftanlagen auf bestimmten Standorten hin zur grundsätzlichen Erlaubnis. Jetzt sind Windkraftanlagen also grundsätzlich erlaubt. Selbstverständlich müssen jedoch die als Vorsorgeabstände bezeichneten Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten sein.

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