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Strompreisbremse - Hintergründe zur geplanten EEG-Reform

Bundesumweltminister Altmaier will das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) durch eine Änderung der Ökostromförderung ändern. Ziel soll die Begrenzung des Strompreisanstiegs sein. Das Ansinnen ist grundsätzlich okay, eine sachliche Auseinandersetzung mit der Materie notwendig. Hintergründe zur Diskussion im nachfolgenden Beitrag.

Bundesumweltminister Peter Altmaier will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut reformieren und die Kosten der Ökostromförderung begrenzen. Dazu soll die Abgabe, die von den Verbrauchern über die Stromrechnung zu bezahlen ist, auf dem jetzigen Stand von 5,28 ct. pro Kilowattstunde (kwh) eingefroren werden.

 

 

Erneuerbare Energien ermöglichen Ausstieg aus Atomenergie

Die Abschaltung von insgesamt acht Atomkraftwerken im Jahr 2011 verlief relativ problemlos, weil der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in den letzten Jahren ständig angestiegen ist. 2012 wurden insgesamt 617 Mrd. kwh Strom erzeugt, der Anteil der Erneuerbaren Energien betrug knapp 22%, der von Braunkohle 25,6%, der von Steinkohle 19%, Erdgas 11% und der Anteil der Kernenergie 16%.

 

Erfolgsmodell EEG

Der rasante Aufstieg der Erneuerbaren Energien ist vor allem eine Folge des EEG. Sein Regulierungs- und Fördermechanismus ist allerdings kompliziert. Für die Einspeisung von aus erneuerbaren Energien (Solarstrom, Windkraft) erzeugten Strom erhalten die Erzeuger einen 20 Jahre lang garantierten Abnahmepreis. Diese Planungssicherheit ist die basis für die umfangreichen Investitionen in diesem Bereich. Der Abnahmepreis wird über die so genannte EEG-Umlage auf den regulären Strompreis finanziert, die Finanzierung der Energiewende wird daher nicht über Steuern, sondern über den Strompreis organisiert.

 

Umsetzung der Energiewende

Praktisch umgesetzt wird die Energiewende durch die vier Betreiber des Hochspannungsstromnetzes: Tennet, 50 Hertz, Amprion, EnBW Transportnetze. Das sind die Übertragungsnetzbetreiber, die aufgrund von EU-Auflagen von den großen Energieerzeugern abgespalten werden mussten. Sie nehmen den Strom aus Erneuerbaren Energien ab und vermarkten ihn auf den Spot-Märkten in Paris (EPEX) und Leipzig. Den Verkaufserlös zahlen die Netzbetreiber auf ein EEG-Konto ein, aus dem die Einspeisevergütungen für die Anlagenbesitzer bezahlt werden. Das bedeutet aber auch: Je mehr Strom aus den erneuerbaren Energien abgenommen wird, desto geringer ist der Preis, der auf den Spot-Märkten erzielt werden kann und desto größer wird die Differenz zu den zu zahlenden Einspeisevergütungen.

 

Einnahmen und Ausgaben auf EEG-Konto

Die Einnahmen im Rahmen des EEG betrugen 2012 17,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben beliefen sich insgesamt auf 20 Mrd. Euro. Bei den Einnahmenpositionen wird der größte Anteil durch Zahlungen aus der EEG-Umlage erzielt (13,9 Mrd.), aus der Vermarktung von Ökostrom an der Börse konnten im Jahr 2012 drei Mrd. Euro erzielt werden. Die Vergütungszahlungen nach EEG betrugen 16,6 Mrd. Euro, hinzu kommen weitere Prämienzahlungen und Ausgleichszahlungen, die sich auf insgesamt 20 Mrd. Euro belaufen. Der Saldo von Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto befand sich zum Jahresende 2012 mit 2,7 Mrd. Euro im Soll.

 

EEG-Umlage steigt

Die Entwicklung der EEG-Umlage zeigt seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen starken Anstieg. Für das Jahr 2013 beträgt die Umlage 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Ziel ist die Energiewende Angesichts der ständig steigenden EEG-Umlage ist es relativ leicht, Stimmung gegen die Förderung Erneuerbarer Energien zu machen. Dabei sollte jedoch das Ziel, die Energiewende, also der Ausstieg aus der Atomenergie und auch der Umstieg von anderen endlichen fossilen Energiequellen (Kohle, Gas), klar bleiben.

 

EEG nicht alleiniger Preistreiber

Das EEG ist nicht der alleinige Preistreiber bei der Strompreisentwicklung. Viele Faktoren beeinflussen die EEG-Umlage: die eingespeisten erneuerbaren Strommengen, die Entwicklungen bei den Vergütungssätzen, das Niveau der auf dem Spotmarkt erzielbaren Erträge, das Niveau des gesamten Letztverbrauchs, der Umfang der Privilegierungen in Bezug auf die EEG-Umlage, die Prognosefehler des Vorjahres, finanztechnische Abwicklung sowie weitere Sonderregelungen.

 

Warum höhere EEG-Umlage?

Betrachtet man die Komponenten, die zur Erhöhung der EEG-Umlage für das Jahr 2013 in Höhe von 1,68 Cent geführt haben, so entsteht der größte Posten von 0,48 ct/kWh (29%) durch den Ausgleich des aktuellen negativen Kontostands des EEG-Kontos. Dieser negative Kontostand beruht auf Prognosefehlern für die Einnahmen und Ausgaben im Vorjahr. Ein Großteil davon lässt sich aus dem unvorhergesehen niedrigen Strompreis am Spotmarkt im Jahr 2012 erklären. Dadurch sanken die Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber dem erwarteten Wert um ca. 1,2 Mrd. Euro. Ein weiterer Grund, der für das Defizit verantwortlich ist, besteht darin, dass die Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber höher ausgefallen sind, als geplant.

 

Die Ausweitung der Privilegierung von Stromverbrauch, für den nur eine verminderte Umlage von 0,05 ct/kWh anfällt, führt zu einem Anstieg der EEG-Umlage von 0,12 ct/kWh, das sind 7% des Anstiegs. Dies bedeutet, dass die weithin angeprangerten Ausnahmeregelungen für bestimmte Industriezweige weit weniger für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich sind als der Ausgleich des EEG-Kontos.

 

Hinsichtlich der Solarindustrie kann festgehalten werden, dass die steigende Solarproduktion einerseits zu einem deutlichen Anstieg der EEG-Umlage in Höhe von 0,79 ct/kWh führt, andererseits aber durch niedrigere Vergütungssätze die Kosten um 0,54 ct/kWh gesenkt werden. Die Absenkung der Vergütungssätze kompensiert also den Effekt der steigenden Solarstromproduktion zu 68%. Für die Solarproduktion gilt daher, dass sie mit 0,25 ct/kWh am Anstieg der EEG-Umlage beteiligt ist, dies entspricht einem Anteil von 14,8%. Ähnliches gilt für die Windstromerzeugung an Land und die Erzeugung von Strom durch Biomasse.

 

Konstruktionsfehler verbessern

Betrachtet man die Komponenten der Entwicklung der EEG-Umlage, so fällt auf, dass insbesondere die Vermarktung der Erneuerbaren Energien über die Strombörsen, die Prognose der Einnahmen sehr unsicher macht und immer das Risiko von Prognosefehlern beinhaltet. Das EEG enthält daher einen entscheidenden Konstruktionsfehler. Im Rahmen einer Veränderung des EEG wäre über einen alternativen Vermarktungsmechanismus und die Rolle der Stadtwerke nachzudenken.

 

Wie weiter?

Altmaier hat mit seinem Vorstoß zur Reform des EEG erneut Verunsicherung darüber herbeigeführt, wie es mit der Energiewende weiter gehen soll. Andererseits kann eine Reform des EEG nicht pauschal abgelehnt werden, da sich das Entwicklungsumfeld der Erneuerbaren Energien seit der Einführung des EEG gründlich verbessert hat. Den großen Energie-Konzernenpasst der Aufstieg der Erneuerbaren Energien nicht ins Konzept, da sich mit deren Verbreitung ganz neue Möglichkeiten der dezentralen Energieversorgung eröffnen.

 

Text basiert auf dem Artikel von Ulrich Bochum vom 29.01.2013: Hintergründe der geplanten EEG-Reform unter www.sozialismus.de 

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