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Forstmaßnahmen im Hochberger Wald

Beim gestrigen Treffen des Grünen Ortsverbands wurde dieser Punkt ausführlich erörtert, denn die demnächst im Hochberger Wald geplanten Forstmaßnahmen schlagen hohe Wellen: Eine Bürgerinitiative hat sich gebildet, Unterschriften sind gesammelt worden.

Das ist erstaunlich, wird doch der Hochberger Wald alle paar Jahre "durchforstet". So wie jeder andere Wirtschaftswald, der der öffentlichen Hand, in diesem Fall dem Land, gehört. Das ist "ordnungsgemäße Bewirtschaftung", die der Gesetzgeber der Land- und Forstwirtschaft auch in Landschaftsschutzgebieten und sogar Naturschutzgebieten einräumt. Der Hochberger Wald liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, das ist ein relativ geringer Schutzstatus. Die Bewirtschaftung kann mit dem Holzertrag bezahlt werden und Holz ist ein gefragter nachwachsender Rohstoff.

 

Obwohl diese Maßnahmen rechtlich völlig in Ordnung sind, sind wir uns darin einig, dass beim Hochberger Wald andere Funktionen als die der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. So ein kleines Waldstück in einem Raum mit insgesamt geringer Waldfläche sollte hauptsächlich der Erholung und als naturnahes Refugium für Wildpflanzen und -tiere dienen. Wenigstens einige der Eichen sollten als Habitatbäume bis zu ihrem natürlichen Lebensende wachsen dürfen. Beim Vorgehen gegen das Eschentriebssterben gibt es unterschiedliche Meinungen. Unserer Ansicht nach sollten nur stark befallene Altbäume gefällt werden und die Ausbildung eventuell resistenter Rassen beobachtet und gefördert werden.

 

Tatsächlich ist der Hochberger Wald offiziell als "Erholungswald" (Waldfunktion ohne rechtliche Bindung) ausgewiesen. Die übliche Bewirtschaftung mit schweren Maschinen zerstört das Bodengefüge mitsamt der Lebensgemeinschaft aus Bodentieren, Pilzen, Moosen und höheren Pflanzen. Außerdem werden Bäume am Rand der Rückegassen oft am Stamm beschädigt, was nach dem letzten Holzeinschlag gut beobachtet werden konnte. Bei der Waldbewirtschaftung stellen wir uns ein Vorgehen nach dem sog. "Lübeck-Modell" vor, das u.a. den Grundsatz des Minimalen Einsatzes (minimale Störung, minimale Kosten) entwickelte. Entsprechende Auflagen zur Waldbewirtschaftung können erfolgen, wenn der Hochberger Wald förmlich nach §33 Landeswaldgesetz zum Erholungswald erklärt wird. Für diese Maßnahmen werden wir Grünen uns auf Kreisebene stark machen!

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