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Gebührengerechtigkeit beim Abwasser

Die Abwassergebühr wird in Remseck nach dem Frischwasserbezug erhoben. Die Gebühreneinnahmen decken neben den Kosten der Schmutzwasserbeseitigung auch die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung. Dieses Gebührensystem mit der pauschalen Umverteilung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung ist ungerecht.

Die Abwassergebühr wird in Remseck nach dem Frischwasserbezug erhoben. Die Gebühreneinnahmen decken neben den Kosten der Schmutzwasserbeseitigung auch die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung.

 

Dieses Gebührensystem mit der pauschalen Umverteilung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Grundsatz "Frischwassermenge gleich Abwassermenge" ist ungerecht. Es bevorzugt diejenigen, die relativ wenig Frischwasser beziehen, jedoch sehr viel Niederschlagswasser über Dächer und Parkplätze in das Kanalsystem leiten. Es benachteiligt diejenigen, deren Anteil an versiegelter Fläche mit Kanalanschluss relativ gering ist, z.B. Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Diese finanzieren zu einem erheblichen Teil die Niederschlagswasserbeseitigung derjenigen, die einen hohen Anteil versiegelter Fläche mit Kanalanschluss haben. Das bestehende System benachteiligt auch diejenigen, die ihr Niederschlagswasser z.B. in Zisternen, Fässern oder über begrünte Flächen sammeln und nicht in das Kanalsystem einleiten. Daher ist das bestehende System sozial ungerecht und ökologisch falsch.

 

Immer mehr Kommunen stellen deshalb auf die sog. gesplittete Abwassergebühr um. In Stuttgart wird die gesplittete Abwassergebühr durch einen einstimmigen (!) Gemeinderatsbeschluss zum 1. Januar 2007 eingeführt. Wir Grünen wollen auch in Remseck die gesplittete Abwassergebühr. Es geht hier um ziemlich viel Geld: Laut Untersuchungen liegt der Anteil der Kosten der Regenwasserbeseitigung an den gesamten Abwasserbeseitigungskosten zwischen 35 % und 45 %: Bei unserer Abwassergebühr von 2,90 €/cbm sind 40 % immerhin 1,16 €/cbm.

 

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?

Gesplittete Abwassergebühr heißt, dass die bisherige einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr getrennt und damit auf Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben wird. Es geht nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern um die gerechte Aufteilung der bestehenden Abwassergebühr! Bei der gesplitteten Abwassergebühr gibt es eine

  •   Schmutzwassergebühr, die nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet wird und eine
  •   Niederschlagswassergebühr, deren Höhe von der bebauten und befestigten Fläche abhängig ist, sofern sie an das Kanalsystem angeschlossen ist.

Voraussetzung für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist die Erfassung der bebauten und befestigten Fläche. Hier wenden die Städte und Gemeinden unterschiedliche Methoden an. In Stuttgart wurde jedem Grundstückseigentümer ein Flächenerfassungsbogen mit Angaben zu seiner Fläche zugesandt. War der Eigentümer mit der berechneten Fläche einverstanden, brauchte er nichts weiter zu unternehmen, ansonsten konnte er seine Korrekturen einarbeiten und der Verwaltung zurücksenden. Unstimmigkeiten werden in Gesprächen geklärt. Schmutzwasser und Frischwassergebühr werden vom Versorgungsunternehmen erhoben, die Niederschlagswassergebühr wird wie die Grundsteuer fällig und im Grundsteurbescheid geregelt. In anderen Kommunen wird die gesamte Abrechnung weiterhin von den Stadtwerken durchgeführt.

 

Wir würden im Gemeinderat das Thema gesplittete Abwassergebühr gerne mit Vertretern von Städten diskutieren, die die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben und damit bereits über Erfahrungen verfügen.

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