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Regenwassernutzung unterstützen durch gesplittete Abwassergebühr!

Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, dass die Abwassergebühr in einen Teil Schmutzwassergebühr und einen Teil Regenwassergebühr aufgesplittet wird. Bei dieser getrennten Gebühr für Schmutzwasser und Regenwasser muss jeder nur für die Abwassermenge bezahlen, die er in die öffentliche Kanalisation einleitet.

 

 

Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, dass die Abwassergebühr in einen Teil Schmutzwassergebühr und einen Teil Regenwassergebühr aufgesplittet wird. Bei dieser getrennten Gebühr für Schmutzwasser und Regenwasser muss jeder nur für die Abwassermenge bezahlen, die er in die öffentliche Kanalisation einleitet. Leitet er kein Regenwasser in die Kanalisation ein, weil er es z.B. in einer Zisterne sammelt, muss er dafür auch keine Abwassergebühr bezahlen.

 

Bisher keine Gebührengerechtigkeit bei Abwassergebühr

In Remseck wird - wie in den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeinden - die Abwassergebühr nach der Menge des Frischwasserverbrauchs festgesetzt. Diese Gebührenfestsetzung berücksichtigt die Kosten für die Beseitigung des Regenwassers unzureichend. Von diesem Verfahren profitieren diejenigen, die wenig Frischwasser verbrauchen und viel Regenwasser von ihrer überbauten und befestigten Grundstücksfläche in die Kanalisation leiten. Gewinner dieses Systems sind z.B. Supermärkte und Baumärkte mit viel überbauter Verkaufsfläche und befestigten Parkplätzen. Sie verbrauchen wenig Frischwasser, leiten aber das gesamte Niederschlagswasser auf ihren Flächen in die Kanalisation ein. Verlierer sind diejenigen, die mit ihren Abwassergebühren diese "billige" Regenwasserbeseitigung subventionieren.

 

Das jetzige Verfahren ist nicht nur ungerecht hinsichtlich der Gebührenberechnung, sondern auch ökologisch fragwürdig, da es diejenigen "bestraft", die das Regenwasser nicht in das teure Kanalnetz einleiten, sondern selber für die Beseitigung des Regenwassers sorgen, z.B. durch Sammlung in Zisternen oder wenig versiegelte Flächen.

 

Es geht auch anders!

In Nordrhein-Westfalen hat die Mehrzahl der Städte und Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt, in Baden-Württemberg sind es noch wenige Kommunen wie z.B. Freiburg, Uhldingen-Mühlhofen am Bodensee oder Mötzingen im Landkreis Böblingen. Dabei ist in Mötzingen die gesplittete Abwassergebühr nur ein Teil eines umfassenden Konzepts zur naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung. Durch Maßnahmen der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung konnte in Mötzingen das ursprünglich geplante Investitionsvolumen im Bereich der Kanalisation und Regenwasserbehandlung um 2,1 Mio. € gesenkt werden, weil das Kanalsystem kleiner dimensioniert werden konnte. Dadurch wurde die Abwassergebühr nicht so stark erhöht wie ursprünglich geplant.

 

Im Rahmen der Gebührenneugestaltung wurde in Mötzingen auf der Basis des gebührenfähigen Aufwandes und der veranlagten Abwassermenge eine konventionelle Abwassergebühr von 3,02 €/Kubikmeter ermittelt. Die Aufteilung der jährlichen Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung in die Kostenblöcke Schmutzwasser und Regenwasser ergab eine Schmutzwassergebühr von 1,86 €/Kubikmeter und eine Niederschlagswassergebühr 85 Cent/Quadratmeter versiegelte Fläche/Jahr.

 

Als versiegelte Fläche gilt der überdachte und befestigte Teil des Grundstücks, von dem Regenwasser den öffentlichen Entwässerungsanlagen zugeführt wird. Diese Flächen wurden durch eine Kombination aus Luftbildauswertungen mit Eigenerklärung ermittelt. Dabei wurden die Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) genutzt. Für jedes Grundstück gibt es eine Niederschlagswassergebühr.

 

Gesplittete Abwassergebühr: gerecht, ökologisch und sozial

Die gesplittete Abwassergebühr bringt nicht nur eine höhere Gebührengerechtigkeit durch die Berücksichtigung des Verursacherprinzips (Abwassergebühr in Abhängigkeit von der in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermenge), sondern belohnt ökologisches Verhalten. Wer Flächen entsiegelt, damit Regenwasser versickern kann, oder Regenwasser für Garten, Toilettenspülung oder Waschmaschine nutzt - und damit das Kanalisationssystem vom Regenwasser entlastet - bezahlt weniger Abwassergebühr. Außerdem ist die gesplittete Abwassergebühr familienfreundlich, weil sie Mehrpersonenhaushalte begünstigt. Tendenziell führt die gesplittete Abwassergebühr dazu, dass die Gebührenbelastung pro Person um so geringer wird, je mehr Personen auf die befestigte Fläche eines Grundstücks entfallen.

 

Gesplittete Abwassergebühr auch in Remseck

Aus diesen Gründen schlagen wir vor, dass auch in Remseck eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt wird. Im Jahr 2002 wurde diese Einführung von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt u.a. mit der Begründung einer "damit verbundenen höheren Gebührenbelastung" und "im Interesse einer sparsamen Verwaltungsführung". Wir meinen, da ist die Entwicklung inzwischen weitergegangen und die damaligen Ablehnungsgründe gelten so nicht mehr.

 

Beispiele anderer Kommunen zeigen, dass die Umstellung aufkommensneutral durchgeführt werden kann, d.h. das Gebührenaufkommen bleibt insgesamt gleich. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verursacht tatsächlich umfangreiche Vorarbeiten zur Erhebung der versiegelten Fläche, langfristig werden jedoch Kosten gespart, weil weniger Regenwasser in die Kanalisation kommt und dadurch die Kosten langfristig in diesem Bereich geringer ausfallen als bei Beibehaltung des jetzigen Zustands. Daneben kann die Nutzung elektronisch gespeicherter Daten aus ALK und ALB bei der Erhebung der entsiegelten Fläche zur Minimierung des Aufwandes beitragen.

 

Flächenerhebung auch für andere Zwecke sinnvoll

Die im Rahmen der Flächenerhebungsaktion gewonnen Daten können außerdem auch für andere Zwecke genutzt werden, z.B. für die Aufstellung eines Baulückenkatasters, eines Geoinformationssystems oder für ein Entsiegelungsprogramm.

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