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Wohin mit dem Regenwasser?

In Neckargröningen wurde 1990 ein Regenüberlaufbecken unmittelbar neben dem Neckar hinter dem Hochwasserdamm gebaut. Aufgrund seiner tiefen Lage wurde es mit Pumpen ausgerüstet, die das Wasser in den Neckar pumpen. Im Betriebsausschusses wurde beschlossen, 850 000 € für die Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens inclusive des Einbaus zweier Hochleistungspumpen in Neckargröningen auszugeben.

In Neckargröningen wurde 1990 ein Regenüberlaufbecken unmittelbar neben dem Neckar hinter dem Hochwasserdamm gebaut. Aufgrund seiner tiefen Lage wurde es mit Pumpen ausgerüstet, die das Wasser in den Neckar pumpen. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde beschlossen, 850 000 € für die Ertüchtigung des Regenüberlaufbeckens inclusive des Einbaus zweier Hochleistungspumpen in Neckargröningen auszugeben. Grund waren mehrere Überflutungen und Rückstauschäden in Kellern, weil das bestehende Abwassersystem bei starken Niederschlägen überfordert ist.

 

Offenbar wurden beim Bau des Rübenüberlaufbeckens einige technische Fehler gemacht: ungünstige Anordnung der hydraulischen Entlastungsleitungen, automatische Hochwassermessung funktioniert nicht richtig und schließt den Hochwasserschieber statt ihn zu öffnen, zu geringe Pumpleistung. Die Verwaltung sieht laut Vorlage für den Gemeinderat "in der Zunahme der Intensität der Niederschlagsereignisse der letzten Zeit" den Grund für Überflutungen. Das mag sicherlich zutreffen – Stichwort Klimawandel -, aber unseres Erachtens gibt es noch einen gravierenderen Grund: die zunehmende Versiegelung von Flächen durch die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche, zuletzt durch die Ausweisung des Baugebiets Neue Gärten. Dadurch kann immer weniger Regenwasser natürlich im Boden versickern und wird stattdessen in Abwasseranlagen gesammelt und behandelt, um dann in den Neckar abgegeben zu werden.

 

Sicherlich sind die jetzt beschlossenen Maßnahmen sinnvoll, um Neckargröningen vor weiteren Überflutungen zu schützen. Neben dieser technischen Lösung sollten wir jedoch generell die Minimierung der Versiegelung stärker als Ziel ins Auge nehmen. Ziel der Stadtplanung sollte möglichst wenig neu versiegelte Fläche sein. Außerdem sind auch Entsiegelungsmaßnahmen und Belagsänderungen möglich auf bereits bebauten Grundstücksflächen. Auf öffentlichen Flächen bieten sich Entsiegelungsmaßnahmen an z. B. in Zusammenhang mit Straßenumgestaltung oder Kanalarbeiten. Solche Maßnahmen zur Bodenentsiegelung und zur Begrünung im Bestand können im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichregelung (Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch) auf dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben werden. Neben der positiven ökologischen Auswirkung von Bodenentsiegelungen und Begrünungsmaßnahmen kann dadurch auch die gestalterische und räumliche Qualität des Wohnumfeldes verbessert werden. Konkrete Entsiegelungsmaßnahmen sind z.B. Rasengittersteine auf Parkplätzen, auch Garageneinfahrten können mit Grünstreifen entsiegelt werden.

 

Finanzkräftigere und ökologisch aufgeschlossene Kommunen unterstützen mit kommunalen Förderprogrammen die Bodenentsiegelung. Ein finanzieller Anreiz zur "Nicht-Versiegelung" ist auch die gesplittete Abwassergebühr, die sich aus einer Abwassergebühr für das Schmutzwasser und einer Regenwassergebühr zusammensetzt, die sich auf die Größe der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossene Fläche bezieht. Bisher wird die Abwassergebühr allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Bei dieser Gebührenerhebung spielt es keine Rolle, ob und wie viel Regenwasser auf einem Grundstück anfällt und ob und wie viel davon auf dem Grundstück versickert, in Zisternen gespeichert oder direkt in die Kanalisation abgeleitet wird.

 

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist es sinnvoll, die zunehmende Versiegelung von Siedlungsflächen und die direkte Ableitung von Regenwasser zu verhindern und nicht verschmutztes Niederschlagswasser an Ort und Stelle versickern zu lassen oder zu nutzen, z.B. für Toilettenspülung oder Waschmaschine. Dieses Ziel kann durch die Einführung einer versiegelungsabhängigen Regenwassergebühr unterstützt werden. Auch aus Gründen der Gebührengerechtigkeit ist die Einführung einer Regenwassergebühr vernünftig. Die Kosten der Regenwasserbeseitigung- und behandlung werden nicht mehr, wie bisher, auf alle verteilt, sondern verursachergerecht zugeordnet. Grundstücke mit hohem Versiegelungsgrad wie z.B. Einkaufsmärkte mit vielen Parkplätzen werden stärker belastet, Grundstücke mit wenig versiegelten Flächen werden entlastet.

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