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Auch in Remseck wird die Abwassergebühr umgestellt

Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im März diesen Jahres sind die Kommunen gezwungen, die Berechnung der Abwassergebühr umzustellen: In Zukunft muss zwischen einer Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser und einer für Niederschlagswasser unterschieden werden.

Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im März diesen Jahres sind die Kommunen gezwungen, die Berechnung der Abwassergebühr umzustellen: In Zukunft muss zwischen einer Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser und einer für Niederschlagswasser unterschieden werden. Durch diese Unterscheidung werden die Gebühren gerechter für Abnehmer, bei denen Frischwasserverbrauch und eingeleitete Regenwassermenge stark vom Durchschnitt abweichen (Verursacherprinzip). Die gesamte Abwassergebühr wird in Zukunft für ein Grundstück, auf dem viele Personen leben, günstiger werden (beispielsweise Mehrfamilienhäuser; soziale Auswirkung), für ein Grundstück mit viel versiegelter Fläche teurer (Gewerbebetriebe mit viel versiegelter Fläche, Einkaufsmärkte, Schulen). Einfamilienhausbesitzer können im Schnitt von einer gleich bleibenden Gebühr ausgehen. Auf jeden Fall wird es sich vorteilhaft auswirken, möglichst wenig versiegelte Fläche mit einem geringen Versiegelungsgrad (Gründach, Rasengittersteine, Kies) zu besitzen. Unter Umständen kann sich auch die Nutzung einer Zisterne günstig auswirken. Die Gesplittete Abwassergebühr bildet also einen Anreiz zur Rückhaltung und Nutzung von Regenwasser und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz (ökologische Auswirkung). Wir GRÜNE plädieren deshalb schon lange für deren Einführung, während sich die Verwaltung sträubte – wir berichteten bereits mehrfach. Ein Vorstoß in 2002 noch von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt, in 2008/2009 jedoch durch einen gemeinsamen Antrag mit FDP, FW und SPD mehrheitlich befürwortet, seit dem VGH-Urteil ist auch die Verwaltung gezwungen zu handeln.

 

 

Bevor umgestellt werden kann, muss zunächst der Anteil der versiegelten Fläche pro Grundstück ermittelt werden. Im Anschluss daran sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Diese Arbeiten werden mindestens ein Jahr lang dauern. Dabei war durch die verschiedenen Verwaltungsgerichtsurteile in verschiedenen Bundesländern zu diesem Thema seit längerem klar, dass eine Umstellung schon allein aus rechtlichen Gründen empfehlenswert sein würde (Kommunale Steuerzeitschrift 1/2003). Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, sogar in Baden-Württemberg (Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen) haben diese Umstellung längst hinter sich!

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