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Gemeinderat und Videokonferenzen

Unsere Fraktion hatte im April den Antrag gestellt, dass Gemeinderatssitzungen angesichts der Corona-Pandemie auch als Videokonferenzen abgehalten werden können. Damit wollten wir allen Gemeinderäten die Möglichkeiten eröffnen, weiterhin an Gemeinderatssitzungen teilzunehmen, auch solchen, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Menschen aus der Risikogruppe zusammenleben und zuvor aus Sicherheitsgründen deshalb an Sitzungen nicht teilgenommen hatten.

 

Unsere Fraktion hatte im April den Antrag gestellt, dass Gemeinderatssitzungen angesichts der Corona-Pandemie auch als Videokonferenzen abgehalten werden können. Damit wollten wir allen Gemeinderäten die Möglichkeiten eröffnen, weiterhin an Gemeinderatssitzungen teilzunehmen, auch solchen, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Menschen aus der Risikogruppe zusammenleben und zuvor aus Sicherheitsgründen deshalb an Sitzungen nicht teilgenommen hatten.

Die Verwaltung hat unseren Antragals unzulässig bewertet, weil Einladungen zu Gemeinderatssitzungen allein Aufgabe des Oberbürgermeisters seien. Allerdings war die Verwaltung immerhin bereit, unseren Antrag als Anregung zu betrachten und ihn zu prüfen.

Zwischenzeitlich wurde der Gemeindeordnung durch den Landtag ein § 37a hinzgefügt, so dass Gemeinderatssitzungen als Videokonferenz z. B. in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie abgehalten werden können. Städte und Gemeinden, die die Videokonferenz jetzt nutzen, nehmen sie als Ergänzung zu den Präsenzsitzungen, das sind dann sog. Hybridsitzungen. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch in Remseck und wurde so z. B. bei der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses genutzt.

Allerdings interpretiert die Stadtverwaltung den neuen § 37a der Gemeindeordnung so, dass die per Videokonferenz zugeschalteten Gemeinderäte nur ein Rede- und kein Stimmrecht haben. Die Verwaltung ist der Meinung, nur das sei rechtssicher. Allerdings wissen wir, dass in anderen Kommunen wie z. B. Winnenden oder Tübingen die per Videokonferenz zugeschalteten Gemeinderäte sehr wohl Stimmrecht haben. Insofern ist für uns die enge Interpretation der Verwaltung, die von der CDU und der FDP unterstützt wird, nicht nachvollziehbar.

Die Stadtverwaltung macht es sich zu einfach. Laut Oberbürgermeister Schönberger geht es allein darum, dass der Gemeinderat beschlussfähig sei. Das sei dieser, wenn mindestens 13 der 26 Gemeinderäte und er als weiteres Mitglied des Gemeinderats anwesend seien. Diese Meinung sei durch Regierungspräsidium und Städtetag gedeckt.

Die Verwaltung ist für eine Videokonferenz mit Stimmrecht nur dann bereit, wenn alle Gemeinderäte die Videokonferenz nutzen, d. h. wenn alle mitmachen, dann gehe Stimmrecht per Videokonferenz. Wenn allerdings nur eine Minderheit der Gemeinderäte die Videokonferenz nutze, dann gäbe es kein Stimmrecht.

Wir fragen uns: Warum wurde die Gemeindeordnung dann überhaupt geändert? Viel Aufwand um wenig Änderung wäre das dann gewesen. Dazu passt so gar nicht das Zitat des zuständigen Innenministers Strobl aus der Pressemitteilung zur geänderten Gemeindeordnung "Baden-Württemberg setzt sich bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen an die Spitze in Deutschland, wir sind hier nun Vorreiter". Wenn das Spitze sein soll, dann sind die Ansprüche an die Spitzenposition sehr bescheiden geworden.

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