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Hochdorf profitiert vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Unser Landtagsabgeordneter Jürgen Walter informierte, dass Hochdorf für ein privates Projekt weitere 40 000 € aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten hat. Insgesamt hat Hochdorf seit seiner Aufnahme in das ELR im Jahr 2009 für 4 Projekte Fördermittel im Umfang von 814 700 € erhalten. Der größte Teil entfällt mit 750 000 € auf die Gemeindehalle Hochdorf.

Unser Landtagsabgeordneter Jürgen Walter informierte, dass Hochdorf für ein privates Projekt weitere 40 000 € aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten hat. Insgesamt hat Hochdorf seit seiner Aufnahme in das ELR im Jahr 2009 für 4 Projekte Fördermittel im Umfang von 814 700 € erhalten. Der größte Teil entfällt mit 750 000 € auf die Gemeindehalle Hochdorf.

 

Städtebauförderung und ELR

Während die anderen Remsecker Ortsteile wegen ihrer mehr städtischen Prägung in der Städtebaufördeung sind oder waren, ist das ländlicher geprägte Hochdorf im ELR.

Im ELR werden kommunale und private Investitionen gefördert. Die Stadt hat dazu für Hochdorf eine Informationsbroschüre erstellt. Neben Gewerbetreibenden ist das ELR auch für Privatpersonen interessant, die

·        Wohnungen modernisieren wollen, die vor 1950 gebaut wurden oder

·        alte Bausubtanz zu Wohnraum umnutzen wollen.

Im Gegensatz zur Städtebauförderung muss sich die Stadt im ELR bei privaten Maßnahmen nicht an der Förderung beteiligen.

 

Breitbandfördermöglichkeit

Im Rahmen des ELR wird auch die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur gefördert. Das könnte für Hochdorf interessant werden. Da Hochdorf als ländlich geprägter Ort in das ELR aufgenommen ist, könnte es als möglicher Fördermittelempfänger bei kommunalen Investitionen in die Breitbandinfrastruktur in Betracht kommen. Voraussetzung ist u.a. der Nachweis, dass Hochdorf hinsichtlich Breitbandausstattung unterversorgt ist. Dabei wird zwischen Grundversorgung und erhöhtem gewerblichen Versorgungsbedarf unterschieden.

 

Eine fehlende Grundversorgung liegt vor, wenn beim Herunterladen von Dateien aus dem Internet die Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s liegt. Beim erhöhten gewerblichen Bedarf geht man von mindestens 25 Mbit/s aus. Letzteres ist für Hochdorf wichtig. Eine Förderung gibt es, wenn mindestens drei in einem räumlichen Zusammenhang stehende gewerblich genutzte Anschlüsse diese Übertragungsgeschwindigkeit nicht erreichen. Als gewerblich genutzter Anschluss zählen auch landwirtschaftliche Betriebe, freie Berufe und nachgewiesene Telearbeitsplätze.

 

Bei erhöhtem gewerblichen Bedarf werden Glasfasernetze und Leerrohrtrassen gefördert. Die Förderung beträgt bei Glasfasernetzen 20 € pro laufendem Meter und unversiegelter Fläche sowie 35 € bei versiegelter Fläche. Sofern Leerrohre ohne Glasfasereinzug verlegt werden, gelten 15 bzw. 25 € pro laufendem Meter. Antragsteller im ELR und auch bei der Breitbandförderung ist immer die Gemeinde. Zuständig für Beratung und Bewilligung ist das Regierungspräsidium.

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