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Remsecker Familienpass

Wir beantragen, in Remseck einen Familienpass einzuführen. Dieser Familienpass steht allen Wohngeldberechtigten zu, die Kinder unter 18 Jahren haben, und die für die nachfolgend genannten Leistungen keinen Anspruch auf Sozial- und Jugendhilfe haben. Damit erhalten die Erziehungsberechtigten für die Nutzung der nachfolgend genannten Remsecker Einrichtungen folgende Vergünstigungen:

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Freie Wähler Remsecker Familienpass

 

Wir beantragen, in Remseck einen Familienpass einzuführen. Dieser Familienpass steht allen Wohngeldberechtigten zu, die Kinder unter 18 Jahren haben, und die für die nachfolgend genannten Leistungen keinen Anspruch auf Sozial- und Jugendhilfe haben. Damit erhalten die Erziehungsberechtigten für die Nutzung der nachfolgend genannten Remsecker Einrichtungen folgende Vergünstigungen:

 

  • Ermäßigung in Höhe von 50 % bei den Gebühren für Kindergarten und Kleinkinderbetreuung
  • Ermäßigung in Höhe von 20 % bei den Gebühren für Hort und Kernzeitenbetreuung
  • Ermäßigung in Höhe von 20 % bei den Gebühren der Jugendmusikschule
  • Ermäßigung in Höhe von 30 % bei den Kosten der Angebote im Bereich der Stadtranderholung

Die Einführung des Familienpasses ist ein Beitrag für ein kinder- und familienfreundliches Remseck.

 

Begründung

Bezieher von Wohngeld gehören zur einkommensschwachen Schicht unserer Gesellschaft. Mit der Einführung eines Familienpasses wollen wir diese Familien unterstützen.

 

Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) im Rahmen von Hartz IV (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) am 1. Januar 2005 erhalten ALG II- sowie Sozialhilfeempfänger kein Wohngeld mehr. Diese Personengruppe kann im Rahmen der Jugendhilfe vom Landratsamt Ermäßigungen bei den Betreuungsgebühren bis zur vollständigen Übernahme der Gebühren erhalten. Wohngeldberechtigte jedoch erhalten keine Vergünstigungen vom Landratsamt.

 

In Remseck gibt es Anfang 2007 79 Haushalte mit mindestens 2 Personen, die Wohngeld beziehen. Unter der Annahme, dass nicht in allen dieser Haushalte Kinder unter 18 Jahren leben, ist die Zielgruppe des Familienpasses überschaubar. Daher dürften die gewährten Vergünstigungen den Stadthaushalt nur wenig belasten, andererseits die Zielgruppe stark entlasten.

 

Mit unserem Antrag ist ein Einstieg in die Erhebung einkommensabhängiger Gebühren in Remseck möglich, ohne Risiken für den Haushalt zu eröffnen und ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand zu erzeugen. Die Einnahmeausfälle werden durch allgemeine Steuermittel gedeckt, weshalb andere Familien dadurch nicht zusätzlich belastet werden.

 

gez. Dr. Karl Burgmaier

gez. Gerhard Waldbauer

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