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Erneuerbare Energien

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis90/Die Grünen beantragt, für die städtischen Liegenschaften ein Konzept zum wärmeseitigen Einsatz erneuerbarer Energien auszuarbeiten und umzusetzen. Dabei geht es insbesonder darum, dass die Stadt die für Privatpersonen geltenden Anforderungen nach dem "Erneuerbare Wärme-Gesetz Baden-Württemberg“ (EWärmeG) für Wohngebäude auch auf kommunale Gebäude anwendet.

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis90/Die Grünen beantragt, für die städtischen Liegenschaften ein Konzept zum wärmeseitigen Einsatz erneuerbarer Energien auszuarbeiten und umzusetzen, das folgende Eckpunkte berücksichtigt:

 

  • Die Stadt Remseck verpflichtet sich die aus dem „Erneuerbaren Wärme-Gesetz Baden-Württemberg“ (EWärmeG) für Wohngebäude resultierenden Anforderungen auch in regelmäßig genutzten und in kommunalem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten) zur Anwendung zu bringen.
  • Aufbauend darauf verpflichtet sich die Stadt Remseck in nach dem 1.4.2008 neu zu errichtenden kommunalen Nicht-Wohngebäuden mindestens 20 % des benötigten Wärme- bzw. Warmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energieträger bereitzustellen,
  • im Fall der Erneuerung von Heizungsanlagen in bestehenden kommunalen Nicht-Wohngebäuden ab dem 1.1.2010 dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 10 % des Wärme- bzw. Warmwasserbedarfs auf der Basis erneuerbarer Energieträger bereitgestellt wird.
  • Bis Ende der ersten Jahreshälfte 2008 legt die Verwaltung einen Bericht über den aus den vorgenannten Punkten resultierenden zusätzlichen Investitionsbedarf vor.

 

 

Begründung:

 

Klimaschutz erfordert die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen. Ein Drittel der CO2-Emissionen wird durch den Wärmeverbrauch in Gebäuden verursacht. Die Sparpotenziale sind hier enorm. Während im Stromsektor durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Einsteig in eine CO2-ärmere Versorgung gelungen ist – der Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch betrug 2006 bereits 12 % - stehen die Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung erst am Anfang. Hier steht neben dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger und effizienterer Heizungsanlagen vor allem die Verringerung des Wärmebedarfs durch die energetische Sanierung von Gebäuden im Vordergrund.

 

Vergangenen November hat der baden-württembergische Landtag das bundesweit erste Erneuerbare Wärme-Gesetz beschlossen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. Laut den daraus resultierenden Anforderungen muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Das Ziel kann erreicht werden mit solarthermischen Anlagen auf dem Dach zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern.

 

Ergänzend zu dem beschlossenen EWärmeG hat der Landtag einen Entschließungsantrag verabschiedet, mittels dem die Landesregierung aufgefordert wurde im Bereich der Landesliegenschaften die energetische Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien im Einklang mit den Zielen des EWärmeG voranzubringen. Bestandteil des gefassten Beschlusses ist darüber hinaus ein Appell an die Kommunen und Landkreise für ihre Liegenschaften analog zum Vorgehen des Landes ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur energetischen Sanierung für die in ihrem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäude zu erarbeiten.

 

Die Stadt Remseck hat erst kürzlich eine Bestandsaufnahme der sanierungsbedürftigen öffentlichen Gebäude durchgeführt. Bei der anstehenden Sanierung bietet sich eine gute Gelegenheit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erneuerbare Energieträger zur Deckung des Wärme- bzw. Warmwasserbedarfs einzusetzen. Darüber hinaus hat sich die Stadtverwaltung im Rahmen ihres Zielfindungsprozesses die Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien bei allen öffentlichen Gebäuden als Ziel gesetzt.

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