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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Freien Wählern, FDP und SPD beantragen eine Untersuchung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) in Remseck. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Darstellung des Aufwandes, die Auswirkungen auf die Abwassergebühren sowie eine Auflistung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gebührenmodelle vorzulegen.

Die Gemeinderatsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Freien Wählern, FDP und SPD beantragen eine Untersuchung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) in Remseck. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis April 2009 dem Gemeinderat eine Darstellung des einmaligen und laufenden Aufwandes, die Auswirkungen auf die Abwassergebühren sowie eine Auflistung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gebührenmodelle vorzulegen.

 

 

Begründung:

Die Abwassergebühr wird in Remseck auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs berechnet. Abwasser besteht einerseits aus verbrauchtem Trinkwasser und andererseits aus Niederschlagswasser. Letzteres fließt jedoch in ungerechter Weise nicht in die Gebührenberechnung ein.

 

Die Berechnung der Abwassergebühr auf Basis des Frischwasserverbrauchs führt überall da zu einer Gebührenungerechtigkeit, wo die auf einem Grundstück verbrauchte Frischwassermenge und die an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücks- und Dachfläche und die somit eingeleitete Regenwassermenge stark vom Durchschnitt abweichen. Dies ist beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern der Fall, weil hier auf einer relativ kleinen Fläche viele Menschen wohnen und daher viel Frischwasser verbraucht wird und damit relativ hohe Abwassergebühren anfallen.

 

Umgekehrt ist es bei Firmen mit großen, teilweise vollständig asphaltierten Hof- und Parkplatzflächen, hier wird auf einer sehr großen Fläche verhältnismäßig wenig Frischwasser verbraucht und dadurch relativ wenig Abwassergebühr bezahlt. Die aufgrund der jeweiligen Grundstücksfläche sehr unterschiedliche Regenwassermenge wird in diesen beiden Beispielen bei der Gebührenerhebung nach dem Frischwassermaßstab jedoch völlig außer Acht gelassen.

 

Aus ökologischen Gründen ist die Einführung der GAG sinnvoll, weil damit Anreize für die Nutzung des Regenwassers dort geschaffen werden, wo es anfällt z.B. durch Sammeln in Zisternen für die Toilettenspülung oder durch Versickerung. Die GAG unterstützt damit eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und die Entsiegelung von Flächen.

 

gez. Karl Burgmaier, Gerhard Waldbauer, Gustav Bohnert, Erika Raupp

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