Seit dem Amoklauf vom März 2009 in Winnenden gibt es eine verstärkte Diskussion in der Öffentlichkeit über den privaten Waffenbesitz. Als Folge des Amoklaufs war das Waffenrecht verschärft worden, darunter auch die Regeln für geerbte Waffen. Im Gegenzug erlaubte der Gesetzgeber denjenigen, die illegal Waffen besaßen, diese bis Jahresende 2009 straffrei bei der Polizei abzugeben. In Baden-Württemberg sammelte die Polizei während des Waffenamnestiezeitraumes vom 25. Juli bis zum 31. Dezember 2009 insgesamt 53 205 Waffen ein, wovon 7017 illegal geführt worden waren. Dabei steht der Landkreis Ludwigsburg mit 3276 zurückgegeben Waffen an der Spitze aller Kreise im Land. Von diesen im Landkreis zurückgegebenen Waffen waren 531 in illegalem Besitz.
Die Stadt Remseck ist Untere Waffenbehörde und damit auch zuständig für eventuelle Kontrollen zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition. Das Innenministerium hatte die Waffenbehörden aufgefordert, im Oktober 2009 unangemeldete Kontrollen durchzuführen, sofern begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Position bestanden (§ 36 Abs. 3 WaffG).
Ziel dieser Anfrage ist zu erfahren, welcher Aufwand in der Remsecker Verwaltung im Bereich Waffenrecht anfällt. Des weiteren interessiert, ob diesem Aufwand Einnahmen z.B. durch Gebühren entgegenstehen und wenn ja in welchem Umfang.
Die Fragen im Einzelnen:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bzw. Stellen hat die Untere Waffenbehörde
in Remseck? Wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter führen Waffenkontrollen
durch?
2. Wie viele Waffen von welcher Art sind in Remseck legal angemeldet? Wie hoch wird
die Zahl illegaler Waffen geschätzt?
3. Wie viele Personen mit Wohnsitz in Remseck besitzen einen Waffenschein?
4. Wie oft hat die Untere Waffenbehörde in den letzten fünf Jahren Waffenkontrollen
durchgeführt?
5. Wie viele Beanstandungen gab es bei diesen Kontrollen und wie viele Bußgelder in
welcher Höhe wurden verhängt?
6. Wie viele Waffenscheine wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Grund von
Beanstandungen eingezogen?
7. Welche Kosten entstanden bisher für die Durchführung der Kontrollen?
8. Welche Gebühren werden seitens der Stadt für die Ausübung der hoheitlichen
Aufgaben im Bereich des Waffenrechts erhoben?
9. Wie viele Kontrollen aufgrund des neuen Waffenrechts wurden seit dem
25.07.2009 durchgeführt, welche Ergebnisse liegen vor?