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Umsetzung Chancengleichheitsgesetz

Antrag vom 05.04.2018:

 

Hiermit beantragt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Umsetzung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz -ChancenG) vom 23.02.2016 voranzutreiben.

 

Insbesondere beantragen wir

 

1. nach § 25 Abs. 2 Chancengleichheitsgesetz die Benennung einer Person oder Organisationseinheit, die die Aufgaben der Frauenförderung und der Chancengleichheit in der Gemeinde wahrnimmt.

 

2. nach § 27 die Erstellung eines Chancengleichheitsplans.

 

Begründung:

 

Im Februar 2016 hat das Land Baden-Württemberg das aktuelle Chancengleichheitsgesetz verabschiedet. Mit der Neufassung des Gesetzes will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Gelingen soll dies unter anderem durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Frauen und Männer sollen die gleichen beruflichen und gesellschaftlichen Chancen bekommen.

 

Im Gesetz ist auch die Umsetzung der Chancengleichheit auf kommunaler Ebene neu geregelt. Kommunen über 50 000 Einwohner benötigen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, für kleinere Kommunen genügt nach § 25, Abs. 2, die Benennung einer Person oder Organisationseinheit, die diese Aufgaben wahrnimmt. So auch in Remseck.

 

Nach § 27 soll die Gemeinde einen Chancengleichheitsplan erstellen. Die Gemeinden mit mehr als 8 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Stadt- und Landkreise sollen Chancengleichheitspläne erstellen. Ausgehend von einer Analyse des Ist-Zustandes sollen Maßnahmen beschreiben werden, wie der Frauenanteil insbesondere in Führungspositionen gestärkt werden kann. Abgesehen davon, dass wir als Kommune der gesetzlichen Verpflichtung ohnehin nachkommen müssen, halten wir als Grüne Fraktion es für dringend geboten, dieses Gesetz zügig und mit dem gebotenen Nachdruck umzusetzen.

 

gez. Karl Burgmaier, Monika Voggesberger, Swantje Sperling, Heike Gebbert, Harald Röhrig

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