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Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Antrag vom 05.04.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

 

  1. Die Verwaltung möge für die geplanten städtischen Vorhaben zum sozialen Wohnungsbau am "Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/19" des Landes teilnehmen und baldmöglichst entsprechende Anträge stellen.
  2. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Wohnraumversorgungskonzept für Remseck zur Beschlussfassung vor.

 

Begründung:

 

Auch in Remseck ist bezahlbarer Wohnraum knapp geworden. Für bestimmte Gruppen von Haushalten ist derzeit kein geeigneter Wohnraum zu finden. Wir begrüßen deshalb die Initiative der Verwaltung, den sozialen Wohnungsbau in Remseck zügig voranzubringen (s. Vorlage 26/2018 nö).

 

1. Im Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2018/19" des Landes werden ab April Bau und Erwerb von sozial gebundenem Mietwohnraum durch Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen gefördert. Hierfür sind die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten erhöht worden. Städte und Gemeinden können u.a. 2.000 € als Prämie für jede geförderte Mietwohnung erhalten. Außerdem wurde eine Zusatzförderung für innovative Bauvorhaben (modulares oder serielles Bauen) eingeführt. Wir bitten die Stadtverwaltung zu prüfen, ob für die Maßnahmen, die sich aktuell in der Planungs- oder Entwicklungsphase befinden, entsprechende Anträge gestellt werden können.

 

2. Neben diesen kurzfristig geplanten Vorhaben halten wir es für dringend geboten, auch mittel- und langfristig für bezahlbaren Wohnraum in Remseck zu sorgen. Unter bezahlbarem Wohnraum verstehen wir nicht nur den sozialen Mietwohnungsbau mit städtischem Belegungsrecht, Mietpreisbindung und einer Miete, die 20% bis 40% unterhalb des Mittelwerts des Remsecker Mietspiegels liegt, sondern auch preisgedämpfte Mietwohnungen mit Mietpreisbindung und einer Miete, die sich am unteren Wert des Remsecker Mietspiegels orientiert sowie vergünstigtes Wohneigentum mit einem um 30% verbilligten Bodenwertanteil am Verkaufspreis.

 

Ein Wohnraumkonzept stellt ein geeignetes Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen. In etlichen Nachbar­kommunen (z.B. Schorndorf, Esslingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Tübingen) gibt es entsprechende Konzepte, die teilweise seit mehreren Jahren praktiziert werden und an denen sich die Verwaltung orientieren kann.

 

Ein solches Konzept kann schon bei Wohnbauvorhaben ab einer Mindestgröße von 450 m² neu geschaffener Wohnfläche greifen, auf privaten oder städtischen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet, für die Planungsrecht neu geschaffen oder auf sonstige Weise wertsteigernd verändert wird. Es könnte den Investor bzw. Eigentümer dazu verpflichten, einen Teil der aus einer Planungsrechtsänderung resultierenden Bodenwertsteigerung des Baugrundstücks für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum im Sinne der oben genannten Kategorien bezahlbaren Wohnraums einzusetzen.

 

So könnte die Forderung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum z.B. auf 20% der neugeschaffenen Wohngeschossfläche in folgender Zusammensetzung gelten: 50% in der Kategorie "Sozialer Mietwohnungsbau", 50% in beliebiger Aufteilung der Kategorien "Preisgedämpfte Mietwohnungen" und "Vergünstigtes Wohneigentum". Dies hätte zugleich den Effekt der dezentralen Unterbringung sozial bedürftiger oder sonst benachteiligter Haushalte, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben.

 

gez. Karl Burgmaier, Heike Gebbert, Harald Röhrig, Swantje Sperling, Monika Voggesberger.

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