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Ausschreibung des Strombedarfs der Stadt für die Jahre 2020 - 2022

Antrag vom 19.02.2019

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt zur Sitzungsvorlage 19/2019 folgenden Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlags:

  1. Die Stadt nimmt an der 18. Bündelausschreibung 2020 für den kommunalen Strombedarf teil. Der Neckarelektrizitäts-Verband (NEV) wird beauftragt und bevollmächtigt, in Kooperation mit der Gt-service GmbH den Strombedarf für die städtischen Einrichtungen (ohne Straßenbeleuchtung) für die Jahre 2020 - 2022 im Rahmen einer gemeinsamen europaweiten Bündelausschreibung durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen.
  2. Die Stadt beteiligt sich an der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote.


Begründung:

Die Stadt Remseck ist seit November 2013 von der dena als "Energieeffiziente Kommune" zertifiziert. Dazu hat der Gemeinderat u.a. am 27.03.2012 ein "Energie- und klimapolitisches Leitbild" beschlossen (Vorlage 24/2012). In diesem Leitbild steht: "Ziel der Stadt Remseck am Neckar ist ein ressourcenbewusstes Verhalten, um die Energieeffizienz auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes zu steigern und einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.............Die Stadtverwaltung Remseck am Neckar bekennt sich zu ihrer öffentlichen Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien."

Daraufhin wurde ein Energie- und Klimaschutzprogramm (EKP) 2013-2015 erstellt mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der beschriebenen Ziele. Die Maßnahme G4 "Prüfung der Beschaffung von Ökostrom für kommunale Gebäude/Straßenbeleuchtung" lautet: "Die Versorgung der städtischen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung durch Ökostrom im Wege einer Bündelausschreibung ab 2016 ist zu prüfen."

Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist ein gutes Mittel, um Klimaschutzziele umzusetzen. Ökostrom ohne Neuanlagenquote stammt überwiegend aus älteren Großwasserkraftwerken. Sein Bezug ergibt keinen zusätzlichen Umweltnutzen. Dieser entsteht nur durch den Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote. Bei diesem stammt mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen, die nicht älter als 6 Jahre sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind. Durch Nachfrage nach dieser Stromart wird ein Druck aufgebaut, der letzten Endes zur Entstehung neuer Anlagen führt, die sonst nicht gebaut werden würden.

Die Stadtverwaltung rechnet auf Basis vergangener Bündelausschreibungen mit jährlichen Mehrkosten beim Bezug von Ökostrom mit Neuanlagequote in Höhe von 17 000 € pro Jahr im Vergleich zum Bezug von konventionell erzeugtem Strom, also vorwiegend aus Kohle- und Atomkraftwerken. Diese Mehrkosten sind finanzierbar. Der kurzfristige finanzielle Vorteil für die Stadt relativiert sich durch die langfristigen Nachteile konventioneller Strombereitstellung wegen deren höheren CO2-Emissionen.

Angesichts der Preisentwicklungen der letzten Jahre bei Ökostrom und konventionellem Strom ist es außerdem fraglich, ob Ökostrom überhaupt teurer ist, Insofern steht die Kalkulation der Mehrkosten der Stadt bei Ökostrombezug auf wackligen Füßen. Der Bezug von Ökostrom mit Neuanlagenquote durch die Stadt wäre ein positives Signal für die Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt würde durch die Umsetzung ihres selbst formulierten energie- und klimapolitischen Leitbildes ihrer Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz gerecht.

gez. Karl Burgmaier, Monika Voggesberger, Swantje Sperling, Heike Gebbert, Harald Röhrig

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