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Neuregelung der Hundesteuer für Remseck am Neckar: Unterstützung des Tierheims

Remseck, den 14.01.2020

 

Antrag:

Die Große Kreisstadt Remseck erhebt in den ersten drei Jahren keine Hundesteuer für Hunde, die aus dem Tierheim übernommen werden. Das gilt auch für Listenhunde, wenn die Halter*innen über einen gültigen Hundeführerschein verfügen.

Begründung:

Die Stadt Remseck gibt wie die anderen Kommunen des Landkreises einen Betrag an das Tierheim Franz von Assisi Ludwigsburg ab. Dieses ist dauerhaft überbelegt mit Hunden. Die Stadt Remseck nimmt 145.000 Euro an Hundesteuer ein. Durch den Verzicht eines kleinen Teils dieser Hundesteuer kann die Stadt Remseck zu einer Entlastung des Tierheims beitragen. Besonders schwer sind vom Tierheim Kampfhunde zu vermitteln, die bisher nicht von der Hundesteuer befreit werden. Verknüpft mit der Befreiung ist der Besitz eines anerkannten Hundeführerscheins der nachweist, dass von dem Tier keine Gefährdung ausgeht.

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