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Nächste Schritte zur Neuen Mitte beschlossen

Die Neue Mitte unserer Stadt mit knapp 25 ha soll in drei Bauabschnitten verwirklicht werden. Der erste Bauabschnitt mit Rathaus, Stadthalle und dem Kubus wird mit dem Marktplatz in Kürze abgeschlossen. Mit dem positiven Votum der Bürgerinnen und Bürger zur Westrandbrücke- und –straße im November 2020 ist nun auch der Weg frei für den zweiten und dritten Bauabschnitt.

 

Durch den Bau der Westrandbrücke- und –straße und die Verlagerung des Verkehrs an den westlichen Rand der Neuen Mitte kann ein attraktives und nicht durch große Straßen zerschnittenes städtebauliches Zentrum entstehen.

 

Noch ist die Stadt nicht im Besitz aller notwendigen Flächen. Daher hat der Gemeinderat jetzt eine Satzung mit einem städtischen Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches an den unbebauten und bebauten Grundstücken beschlossen. Damit soll die Stadt in die Lage versetzt werden, Grundstücke zu kaufen, um spätere Maßnahmen durchführen zu können. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist so abgegrenzt, dass alle Grundstücke erfasst sind, die für die städtebauliche Entwicklung der Neuen Mitte inklusive Westrandbrücke- und –straße erforderlich sind.

 

Auf Grundlage der Satzung kann die Stadt Remseck am Neckar ein Vorkaufsrecht ausüben. Sobald die Stadt eine ordnungsgemäße Mitteilung über einen rechtswirksamen Kaufvertrag erhält, hat sie binnen einer zweimonatigen Frist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts gegeben sind und zu entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt. Im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts kann die Stadt den zu bezahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet.

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