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Reform der Gemeindeordnung

Die grün-rote Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung vorgelegt. Dieser hat inzwischen die Anhörungsphase durchlaufen.

 

Ziele der Reform sind unter anderem

 

·         die direkte Bürgerbeteiligung zu verbessern,

·         die Rechte der Gemeinderatsmitglieder zu stärken und

·         die Information der Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern.

 

Worum geht es dabei im Einzelnen?

Direkte Demokratie muss auch in der Praxis gut machbar sein. Deshalb sollen die Hürden für Bürgerentscheide gesenkt werden. Dazu wird die Zahl der notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das einen Bürgerentscheid einleitet, von 10 % auf 7 % der Bürgerinnen und Bürger gesenkt. Sollte sich das Bürgerbegehren auf einen Gemeinderatsbeschluss beziehen, wird die Frist zur Einreichung von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. In Zukunft werden auch Bebauungspläne einbezogen. Der notwendige Stimmenanteil für die Gültigkeit des Mehrheitsbeschlusses bei einem Bürgerentscheid („Quorum“) wird von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Punkte zur Bürgerbeteiligung wurden übrigens gemeinsam unter allen Fraktionen im Landtag vereinbart.

 

Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen betreffen, sollen erweitert und in der Gemeindeordnung verankert werden.

Es gibt ein berechtigtes Interesse der Bevölkerung über anstehende Gemeinderatsentscheidungen sowie die Debatten und Beschlüsse informiert zu sein. Daher soll die Transparenz erhöht werden und für die Veröffentlichung der Themen Mindeststandards festgelegt werden, die in den einzelnen Kommunen nicht unterschritten werden dürfen. Dazu gehören unter anderem die Veröffentlichung der Themen und Unterlagen im Internet mindestens 7 Tage vor der Sitzung und dass in der Regel die Öffentlichkeit bei Vorberatungen in den Ausschüssen einbezogen wird.

Die Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder werden verbessert.

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Gemeinderatsmandat zu verbessern wird die Erstattung des zusätzlichen finanziellen Aufwands für Betreuungskosten während der Sitzungen angestrebt. Um genügend Zeit zu haben, sich in die komplexen Themen der Kommunalpolitik einzuarbeiten soll die Mindestfrist für Sitzungseinladung samt Unterlagen von 3 auf 7 Tage erhöht werden. In Remseck wird dies übrigens schon fast eingehalten.

 

Um Initiativen und Ideen aus der Mitte des Gemeinderates zu fördern, werden die Hürden gesenkt um ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Statt bisher einViertel soll zukünftig schon ein Sechstel der Ratsmitglieder ausreichen. Auch bezüglich der Bildung von Fraktionen sowie deren Rechte gibt es Änderungen.

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