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Keine Tricksereien mehr bei bei den Laufzeiten für Atomkraftwerke!

Die Atomkonzerne können die Strommengen eines still gelegten Reaktors auf andere AKWs übertragen. Ohne neues Ausstiegsgesetz bedeutet ein Abschalten gleichzeitig das Recht zur Laufzeitverlängerung anderer Atomanlagen. Die Gefährdung durch laufende Anlagen wird also nicht verringert, sondern nur zeitlich gestreckt, wenn die Konzerne von Ihrem Recht Gebrauch machen. Daran ist wohl nicht zu zweifeln.

Die Atomkonzerne können die Strommengen eines still gelegten Reaktors auf andere AKWs übertragen. Ohne neues Ausstiegsgesetz bedeutet ein Abschalten gleichzeitig das Recht zur Laufzeitverlängerung anderer Atomanlagen. Die Gefährdung durch laufende Anlagen wird also nicht verringert, sondern nur zeitlich gestreckt, wenn die Konzerne von Ihrem Recht Gebrauch machen. Daran ist wohl nicht zu zweifeln. Sie drohen bereits mit Schadensersatzklagen wegen fehlender Rechtsgrundlage für das Abschalten. Der schwarz-gelbe Ausstieg aus dem Ausstieg hat den Atomkonzernen Rechtsansprüche gegeben, auf die sie jetzt pochen können. Ohne neues Ausstiegsgesetz nimmt das Abschalten nur den politischen Druck aus der Energiedebatte, führt aber nicht zu weniger Atomstrom in Deutschland.

 

Wir Grünen fordern deshalb das Atomgesetz in der Fassung 2002 wieder herzustellen.

Darüber hinaus fordern wir Grünen, dass die Energieversorger von sich aus auf die Strommengenverschiebung verzichten.

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