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Fischtreppe im Zipfelbach

Im Hochdorfer Zipfelbach nahe der Gemarkungsgrenze zu Bittenfeld wurde am ehemaligen Wehr der Oberen Mühle eine naturnahe Fischtreppe angelegt. Damit ist der Zipfelbach dort für Fische und Kleinstlebewesen kein unüberwindbares Hindernis mehr. Die Maßnahme ist vollauf gelungen und sieht auch optisch sehr schön aus.

Im Hochdorfer Zipfelbach nahe der Gemarkungsgrenze zu Bittenfeld wurde am ehemaligen Wehr der Oberen Mühle eine naturnahe Fischtreppe angelegt. Damit ist der Zipfelbach dort für Fische und Kleinstlebewesen kein unüberwindbares Hindernis mehr. Die Maßnahme ist vollauf gelungen und sieht auch optisch sehr schön aus.

Fische schwimmen nicht nur mit, sondern auch gegen den Strom. Wanderfischarten kehren zum Laichen oft an der Ort ihrer eigenen "Geburt" zurück und müssen daher flussaufwärts schwimmen können. Wenn jedoch das Wasser in den Flüssen aufgestaut ist, um an solchen Staustufen elektrischen Strom zu gewinnen, z.B. um Mühlen oder Schleusen zu betreiben, geht das nicht mehr. Naturschützer und Fischer fordern deswegen schon lange, dass Fischen das Wandern stromaufwärts wieder möglich gemacht wird und damit sich auch vom Aussterben bedrohte Fischarten besser vermehren können.

 

Durchgängigkeit der Flüsse voranbringen

Die EU hat mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie darauf reagiert und will die Ökologisierung und Durchgängigkeit unserer Flüsse voranbringen. Diese Richtlinie ist auf Bundesebene im Wasserhaushaltsgesetz und auf Landesebene im Wassergesetz Baden-Württemberg umgesetzt worden. Mit der Fischtreppe im Zipfelbach wurde in Remseck der Anfang gemacht. Derzeit laufen Gespräche, wie diese Durchgängigkeit auch am Wehr in Neckarrems und an den Neckarschleusen hergestellt werden kann.

 

Die Anlage der Fischtreppe wurde vom Gemeinderat im Frühjahr beschlossen und kostet rund 50 000 €. Neben städtischen Mittel wurden dafür auch Fördermittel des Landes aus der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft sowie Drittmittel bereitgestellt. Letztere fallen an, wenn ein Eingriff in Natur und Landschaft durch Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden kann und deswegen für den Eingriff bezahlt werden muss.

 

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