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Inklusion: Wer? Wie? Was? Warum?

Zunehmend taucht der Begriff der Inklusion in den bildungspolitischen Debatten auf. Dies liegt auch daran, dass die Sensibilität für die Frage zunimmt, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderungsbedarf gefördert werden sollen und in Regelschulen integriert werden können.

Zunehmend taucht der Begriff der Inklusion in den bildungspolitischen Debatten auf. Dies liegt auch daran, dass die Sensibilität für die Frage zunimmt, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderungsbedarf gefördert werden sollen und in Regelschulen integriert werden können. Die UN-Behindertenrechtskonvention  von 2009 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht mit angemessenen Vorkehrungen für ihre individuellen besonderen Bedürfnisse zu gewährleisten.

 

Zielvorstellung ist es, Menschen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch besser in die Gesellschaft zu integrieren. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention wurde das Elternwahlrecht bezüglich des Lernorts gestärkt.  Die Grün-Rote Landesregierung möchte zudem Inklusion als Prinzip stärker betonen.

 

Bundesweit gibt es seit Jahren einen steigenden Anteil an SchülerInnen in Förderschulen. Zudem wurde festgestellt, dass der Anteil der Überweisungen in Förderschulen direkt mit der Einschulung stark zugenommen hat und die Überweisungen in Förderschulen im Laufe der Schulzeit zu immer früheren Zeitpunkten erfolgt. Es gibt große regionale Unterschiede in den Förderschulquoten. Überraschend und erschreckend zugleich ist, dass die Überweisung an eine Förderschule vom Wohnort der Eltern abhängig zu sein scheint. Ebenso verhält es sich mit der Quote nichtdeutscher Schüler, welche in Förderschulen stark überrepräsentiert sind.

 

In Baden-Württemberg werden laut Kultusministerium 72% der Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an Sonder-/Förderschulen unterrichtet. Außenklassen (besser: Kooperationsklassen) sind Klassen in Grundschulen oder Werkrealschulen, in denen hauptsächlich Kinder mit geistigen Behinderungen unterrichtet werden. Ziel ist es, möglichst viel Unterricht gemeinsam zu absolvieren, ohne dass Kinder über- oder unterfordert werden.  Da für die Förderschulen der Landkreis zuständig ist, die Kommunen aber die Schulträger für die Regelschulen sind, kommt es hier auf eine gute Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Akteuren an. Bisher gab es im Landkreis 34 Außenklassen, zur Zeit gibt es zwölf.Eine hiervon befindet sich in der Grundschule in Pattonville. Diese wird von zwei SonderschulpädagogInnen und einer Grundschullehrerin betreut. Auch in einigen unseren Kinderbetreuungseinrichtungen wäre die Integration von geistig oder körperlich behinderten Kindern möglich und denkbar. So verfügt beispielsweise die Waldallee über einen Fahrstuhl ist damit barrierefrei.

 

Wir begrüßen weitere Entwicklungen in Richtung Inklusion und freuen uns darüber, dass sowohl das Landratsamt wie auch die Remsecker Stadtverwaltung dieses Thema so positiv begleiten.

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