video_label

Der Zipfelbach verbindet

... Winnenden mit Schwaikheim und Remseck. „Das ist eine prima Gelegenheit für unsere grünen Ortsverbände, sich dieses Bindeglied gemeinsam anzuschauen“, begrüßte Karl Burgmaier unsere Gäste aus Winnenden und Schwaikheim zum Zipfelbach-Spaziergang am Sonntag.

 

Alle Anrainerkommunen eines Fließgewässers sollten an einem Strang ziehen. Deshalb finden wir es schade, dass sich die Gemeinde Remseck im Jahr 2000 nicht am Interkommunalen Gewässerentwicklungsplan von Winnenden, Schwaikheim, Waiblingen und Ludwigsburg beteiligt hat. Damit haben wir auch keinen Anspruch auf Fördergelder.

 

Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 soll der Zipfelbach bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ überführt werden. Der ist noch nicht erreicht, Datenanalysen weisen auf Defizite hinsichtlich Wasserqualität und Gewässerstruktur hin. Im Bereich Hochdorf ist das Wasser des Zipfelbachs kritisch belastet. An manchen Tagen riecht man das. Die Nitratbelastung ist insbesondere westlich von Hochdorf sehr hoch. Unsere Begehung fand bei schönstem Spätsommerwetter statt, der Geruch war einwandfrei. Allerdings fiel uns auf, dass das Bachbett stark eingetieft ist. Der Zipfelbach kann nicht frei mäandrieren, sich also nicht seitwärts bewegen, und gräbt sich so immer weiter in die Tiefe. Immerhin ist die Durchgängigkeit für Organismen im Remsecker Abschnitt hergestellt, seit das Wehr an der Oberen Mühle 2011 in eine Raue Rampe umgebaut worden ist.

 

Drei Bäche münden in Hochdorf in den Zipfelbach: Strombach, Lem- mit Riedbach und Seelesbach. Von den drei Regenüberlaufbecken ist das an der Strombachmündung nahe dem Wilhelmsplatz erst vor kurzem modernisiert worden. Anwohner erinnerten sich an Hochwasserereignisse nach Starkregen wie im Juni 2019. Auch in diesem Jahr lief der Strombach über. Wer sich sorgt kann sich auf der interaktiven Hochwasserrisikobewertungskarte der LUBW über das Risiko auch für Extremhochwasser auf Flurstücksebene informieren.

 

Eine intensive Diskussion um Gewässerrandstreifen entspann sich in den Grundäckern. Diese sind gesetzlich festgelegt auf 5 m Breite innerorts und 10 m außerorts auf beiden Uferseiten. In diesen Streifen dürfen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Weiter dürfen keine Gegenstände oder Sonstiges abgelagert werden oder bauliche Errichtungen erfolgen. Natürlich soll in diesem Bereich auch kein Grünland umgebrochen noch gebietsfremde Gehölze an der Uferböschung gepflanzt werden! Hier bitten wir die Stadtverwaltung dringend nochmals genauer hinzusehen.

 

Das Einhalten der Gewässerrandstreifen und weitere Extensivierungsmaßnahmen helfen, die Wasserqualität zu verbessern, insbesondere westlich von Hochdorf. Ökologische Aufwertungen, sog. Revitalisierungsmaßnahmen, könnten im Gebiet zwischen der Bebauung Hochdorf und Markungsgrenze Poppenweiler für eine Verbesserung der Gewässerstruktur sorgen. Ganz nach dem Motto der Gewässerdirektion Neckar: „Lassen statt Machen“. Solche Maßnahmen sind ökokontofähig. In der Zukunft wird uns einerseits ein Zuviel an Regenwasser als auch der Wassermangel begleiten. Darauf müssen wir uns einstellen.

expand_less