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Biodiversität und Landwirtschaft

Das seit 2020 geltende Biodiversitätsstärkungsgesetz von Baden-Württemberg, hervorgegangen durch Änderungen des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, sieht unter anderem vor:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030.
  • Reduktion der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030

In Baden-Württemberg sind 14 % der landwirtschaftlichen Betriebe sog. Bio-Betreibe, im Landkreis Ludwigsburg sind es 8 %. Auch von den bis 2030 angestrebten 30 bis 40 % weniger Pflanzenschutzmittel sind wir noch weit entfernt. Alicia Läpple vom Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Ludwigsburg meinte, wir wären derzeit zwischen 4 und 11 %. Diese Zahl nannte sie bei ihrem Vortrag im Rahmen des Klimaforums des Landkreises Ludwigsburg in der Felsengartenkellerei in Besigheim. Aus Remseck war Karl Burgmaier beim Klimaforum dabei.

 

Alicia Läpple stellte konkrete Maßnahmen für Ackerbau, Grünland und Dauerkulturen vor, wie die Biodiversität in der Landwirtschaft gestärkt werden kann.

Ackerbau:

  • Blühende Ackerrandstreifen
  • Lichtäcker (weiter Drillreihenabstand im Getreide)
  • Anbaukulturen mit Blühangebot, z.B. Raps, Senf
  • Mehrjährige Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen

Grünland:

  • Extensive Bewirtschaftung z.B. keine Stickstoffdüngung oder später Mähzeitpunkt
  • Anlegen von Altgrasstreifen, also Wiesenstreifen, die nicht gemäht werden
  • Erhalt von Streuobstwiesen

Dauerkulturen (Wein- und Obstbau):

  • Begrünung der Fahrgassen
  • Anbau von Ankerpflanzen
  • Erhalt von Trockenmauern
  • Schaffung spezieller Refugien wie Stein- oder Totholzhaufen

 

Förderprogramme

Die oben beschriebenen Maßnahmen führen die Landwirte nur dann durch, wenn es sich für sie lohnt. Und wir wissen alle, ohne unsere Landwirte, unsere Landbewirtschafter, läuft da nichts. Die bisherigen Förderprogramme sind als Aufwandsentschädigung gedacht, also als finanzieller Ausgleich für entgangenen Ertrag, den Kauf von vorgegebenem Saatgut oder dem Einhalten von zeitlich festgelegten Arbeitsschritten. Das reicht aber nicht, wenn Biodiversitätsmaßnahmen in die Fläche kommen sollen. Es braucht zusätzlich ökonomische Anreize, d.h. die Landwirte müssen mehr Einkommen erzielen bei Durchführung von Biodiversitätsmaßnahmen als bei Nichtdurchführung. Es ist gut. dass es eine zu 100 % (ohne Mehrwertsteuer) geförderte Biodiversitätsberatung durch das Landratsamt gibt, aber es braucht auch eine finanzielle Aufstockung der Förderung.

 

Wichtig sind auch Biodiversitäts-Pioniere wie Joachim Bay in Erdmannhausen. Wir haben diesen Bio-Betrieb besucht und gesehen, was man machen kann für mehr Biodiversität auf dem Acker. Auf dem Hof Bay wird Getreide in einem zum konventionellen Landbau erweiterten Drillreihenabstand gesät. Dann kommen Untersaaten wie Klee hinzu. Die Fruchtfolge ist weit, 7- jährig, d.h. auf dem Acker stehen 7 Jahre hintereinander verschiedene Kulturen. Erst im 8. Jahr geht es wieder von vorne los.

Die Familie Bay bewirtschaftet 37 ha Ackerland und 3 ha Grünland nach den Demeter-Richtlinien. Die Legehennenhaltung wird mit mobilen Ställen betrieben, d.h. der Stall wechselt drei bis viermal im Jahr die Fläche. Selbstverständlich haben die Hühner (Hennen und Hähne: 1 Hahn pro 50 Hennen) Auslauf. Bullen werden in einem Tretmiststall gemästet. Einkaufen kann man im Hofladen, wo auch Produkte anderer Bio-Landwirte angeboten werden.

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