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Neue Förderung für Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind die Heimat für zahlreiche Vögel, Insekten und Pflanzen. Mangelhafte Pflege, Preisverfall und Besiedlung bedrohen diese Biotope immer mehr. Nach Auskunft des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist seit den 1960er Jahren fast die Hälfte der Streuobstbäume in Baden-Württemberg verschwunden.

 

Dem will die Landesregierung mit einer Streuobstkonzeption entgegensteuern. Minister Alexander Bonde stellte die Streuobstkonzeption auf der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd vor.

 

Förderung des Obstbaumschnitts

Nach der Streuobstkonzeption können für den Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen innerhalb von 5 Jahren maximal zweimal 15 €, insgesamt also 30 € pro fachgerecht beschnittenem Baum bezahlt werden. Städte und Gemeinden können den Förderbetrag noch um 5 € aufstocken. Anträge können ab Oktober beim Regierungspräsidium gestellt werden. Damit der Aufwand bei Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen. Vereine, z,B. Obst- und Gartenbauvereine, Gemeinden oder Initiativen von Privatbesitzern können sich mit ihrem Schnittkonzept beim Regierungspräsidium bewerben.

 

Was muss im Antrag stehen?

Die Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein Schnittkonzept vor. Das Schnittkonzept besteht aus einer Flurstückkarte oder einem Luftbild, in dem die beantragte Fläche markiert ist. Daraus muss ersichtlich sein, wann welche Bäume geschnitten werden. Die gestellten Anträge werden anhand verschiedener Kriterien bewertet und priorisiert.

 

Kriterien sind:

• Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 m

• Pflegekonzept für den Unterwuchs (Art der Bewirtschaftung)

• Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln

• Beachtung von Naturschutzaspekten, z.B. Totholz, Höhlenbäume, Wildbienenhabitate, Trockenmauern, Mahd mit Balkenmäher

• Fachliche Qualifikation der Baumpfleger

• Umweltbildung, z.B. durch Kooperationen mit Schulen

• Sortenvielfalt

• Vermarktungs-/Verwertungskonzept für das Obst

 

Weiter wird im Land eine Streuobstkoordinierungsstelle eingerichtet, die das Engagement von Vereinen, Streuobstinitiativen, Aufpreisinitiativen, Gemeinden und Privatpersonen im Bereich Streuobst bündelt, Projekte gezielt vernetzt und Interessierte informiert. Unter www.streuobst-bw.info steht Wissenswertes im Netz; nach der Genehmigung des Programms durch die EU dann auch die Förderanträge für das Baumschnittprogramm.

 

Was macht die Stadt Remseck?

Die Stadt Remseck war vor rund 20 Jahren im Bereich Streuobst sehr aktiv. Die Stadt hatte 1995 für Pflanzaktionen Hochstämme zur Verfügung gestellt. Dabei entstand u.a. auch die Allee zum Sonnenhof in Aldingen. Im Rahmen des 1991 ins Leben gerufenen Streuobstwiesenpflegeprogramms wurden Zuschüsse für das Mähen der Wiesen gewährt. Angesichts der sich verschärfenden Haushaltslage wurde die Zuschüsse gekürzt, bis das Programm dann 1997 ganz eingestellt wurde.

 

Wir könnten uns vorstellen, dass die Stadt im Rahmen der neuen Baumschnittförderung des Landes den Förderbetrag um 5 € pro Baum aufstockt. Wir werden dazu einen Antrag im Gemeinderat stellen. Der Runde Tisch für Naturschutz und Landschaftsplanung beschäftigt sich ebenfalls mit der Situation der Streuobstwiesen in Remseck. Wir sind gespannt, welche Vorschläge aus diesem Gremium kommen und sind offen für alle Initiativen zur Erhaltung unserer Streuobstwiesen.

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