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684 000 € Zuschuss für Sporthalle im Bildungszentrum Aldingen

Das Land Baden-Württemberg fördert mit 684.000 Euro die Sanierung der Sporthalle des Bildungszentrums mit Anbau von 2 Gymnastikräumen in Remseck-Aldingen. Die Remsecker Grünen freuen sich darüber sehr, ebenso wie die beiden grün-roten Landtagsabgeordneten Jürgen Walter und Claus Schmiedel.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit 684.000 Euro die Sanierung der Sporthalle des Bildungszentrums mit Anbau von 2 Gymnastikräumen in Remseck-Aldingen. Die Remsecker Grünen freuen sich darüber sehr, ebenso wie die beiden grün-roten Landtagsabgeordneten Jürgen Walter und Claus Schmiedel.

 

„Durch diese gezielte Landesförderung wird ein entscheidender Beitrag geleistet, die vorhandene Sporthalle zu erweitern und zu modernisieren. Der nicht mehr hinnehmbare Zustand wird damit beseitigt.“, so Jürgen Walter und Claus Schmiedel. Grün-Rot unterstütze dadurch aktiv die Schulen und Vereine vor Ort, die die Sporthalle nutzen.

 

Insgesamt fördert das Land im Rahmen der Sportstättenbauförderung 2013 82 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 12,2 Millionen Euro. Auf diese Projekte haben sich das Kultusministerium, die vier Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Die Summe von 684.000 Euro für Remseck-Aldingen ist dabei die zweithöchste Summe aller geförderten Sportstättenbauprojekte. „Dass die Mittel nun fließen, ist ein schöner Erfolg und dient dem Sport in unserer Region“, so die beiden Landtagsabgeordneten.

 

Beide verweisen zudem auch auf die positiven Effekte für den Bau und das Handwerk. „Mit der Maßnahme werden auch Arbeitsplätze am Bau und im Handwerk gefördert. Die mittelständische Wirtschaft auch in der Region wird hiervon profitieren“, erwarten die beiden Landtagsabgeordneten. Förderfähig waren insgesamt der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind dabei an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

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