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Wenn die Rücksicht fehlt......

Letzte Woche verabschiedete der Remsecker Gemeinderat unter Enthaltung von FDP und der Grünen die Polizeiverordnung für die Benutzung des Nackarstrandes. Diese enthält 25 mehr, meist aber weniger sinnvolle Reglungen. Vom Nacktbaden über das Grillen bis hin zum Mitnehmen gefährlicher Tiere- der Aufenthalt am Neckarstrand wurde vollumfänglich geklärt.

 

Wer also nackt mit seinem Krokodil eine Runde im Neckar schwimmen möchte, muss sich einen anderen Ort dafür suchen. Vorausgegangen war eine Diskussion um die Frage, ob auch Hunden der Zugang für den Neckarstrand erlaubt sein sollte. Dies wurde nun geklärt- Hunde dürfen nur an der Leine und auf den Wegen den Neckarstand besuchen.

 

Das wahre Problem verfehlt

Das eigentliche Problem wird die Polizeiverordnung allerdings nicht beseitigen können, nämlich den Vandalismus und die mangelnde Rücksichtnahme. Nur schwerlich werden sich die Leute, die das Infohäuschen zerstört haben, von einer Verordnung beeindrucken lassen. Sollte sich der Vandalismus am Neckarstrand manifestieren, so muss über die Konsequenzen beraten werden. Wir hätten uns gewünscht, dass künftig statt dem Anbringen der Polizeiverordnung lieber zu gegenseitiger Rücksicht aufgerufen werden würde. Ein Schild mit der Aufschrift „Bitte verlassen Sie den Neckarstand so, wie Sie ihn gerne vorfinden würden: führen Sie Ihren Hund an der Leine, grillen verboten“ hätte unserer Meinung nach völlig gereicht. Denn- wer die Einhaltung von 25 Regeln einfordert, der muss dieses auch regelmäßig kontrollieren. Wer den gesunden Menschenverstand einfordert, die kann zumindest hoffen, dass dieser auch zum Einsatz kommt.

 

Apropos Rücksichtnahme: Es ist wieder Brut und Setzzeit

Wer die Natur genießen möchte, sollte jedoch besonders zum jetzigen Zeitpunkt einige Regeln beachten und Rücksicht zu nehmen. Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli ist die sogenannte Brut- und Setzzeit, der Zeitraum also, in welchem die Brut stattfindet, bzw. in welcher die Jungtiere geboren und aufgezogen werden.

In dieser Zeit ist die Jagd nur sehr eingeschränkt erlaubt, ebenso gilt eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde. Immer wieder ereignen sich auch in Remseck Vorfälle, bei denen sogar größere Wildtiere wie Rehe gehetzt, verschreckt, verletzt und sogar getötet werden. Um solche Vorfälle besonders in der jetzt so sensiblen Aufzuchtszeit zu verhindern, bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter darum, ihre Tiere im Wald an die Leine zu nehmen und auch beim Spaziergang auf den Feldern jegliches Jagdverhalten bei ihrem Hund zu unterbinden. Selbstverständlich ist das Laufen ohne Leine für jeden Hund ein großes Stück Lebensqualität. Schenken Sie diese Ihrem Hund, indem Sie ihn so erziehen, dass er nicht den ganzen Spaziergang über angeleint bleiben muss! Schützen, was wir lieben: Für Hundehalter wie auch für Spaziergänger ohne Hund gilt: Seien Sie sich bewusst, in welchem Gebiet Sie sich befinden, achten Sie auf Ihre Umgebung und genießen Sie unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt, ohne diese zu stören-  damit unsere Natur so schön bleibt, wie sie ist.

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