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Andriof-Brücke rechtswidrig?

Das Regierungspräsidium (RP) beruft sich bei der von ihm geplanten Andriof-Brücke zwischen Aldingen und Mühlhausen auf den Generalverkehrsplans (GVP) des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 1995. Tatsächlich jedoch findet sich diese Brücke nicht im GVP. Ist das in Ordnung? Oder handelt es sich bei der Andriof-Brückenplanung um eine rechtswidrige Planung?

Das Regierungspräsidium (RP) beruft sich bei der von ihm geplanten Andriof-Brücke zwischen Aldingen und Mühlhausen auf den Generalverkehrsplans (GVP) des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 1995. Tatsächlich jedoch findet sich diese Brücke nicht im GVP. Bezüglich Remseck sind im GVP folgende 3 Vorhaben zum Ausbau und Neubau aufgeführt (Anlage zum GVP: Bedarfsplan Landesstraßen Baden-Württemberg mit Ausbaustufen):

 

·        Neckarbrücke Hochberg

 

·        Neckarbrücke Neckarrems-Neckargröningen

 

·        L 1197 zwischen Neckarrems und Oeffingen

 

 

Der GVP wurde vom Landtag beschlossen, das RP als zuständige Behörde ist für dessen Umsetzung verantwortlich, aber innerhalb der beschlossenen Vorgaben und nicht entgegen dieser Vorgaben. Das RP begründet die Zulässigkeit der Andriof-Brücke auf der Basis des GVP damit, dass diese Brücke und deren Anschluss an die L 1110 zwischen Aldingen und Mühlhausen sowie an die L 1197 zwischen Neckarrems und Oeffingen die beiden im GVP genannten Projekte " Neckarbrücke Neckarrems-Neckargröningen" und "L 1197 zwischen Neckarrems und Oeffingen" ersetze. Tatsächlich wurde die L 1197 bereits in den 90er Jahren saniert und ausgebaut. Dass jetzt eine Brücke, die laut GVP zwischen Neckarrems und Neckargröningen gebaut werden soll, nun in Aldingen beim Hornbach gebaut werden soll, erscheint uns rechtlich zweifelhaft. Ein Baugebiet, das laut Flächennutzungs- oder Bebauungsplan in Neckarrems vorgesehen ist, kann doch auch nicht in Aldingen gebaut werden!

 

 

Aktueller Stand

 

Das RP hat die von den Trägern öffentlicher Belange geäußerten Bedenken und Anregungen geprüft und abgewogen und den Vorentwurf der Planung dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Gegenüber dem Entwurf vom Februar, über den der Gemeinderat abstimmte, ist die Brücke jetzt noch weiter nach Aldingen gerückt. Mit Rücksicht auf die Stadt Stuttgart liegt die Trasse jetzt am östlichen Rand des Kläranlagengeländes, also ganz nah beim Hornbach.

 

 

Im Juli 2006 soll das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, so dass nach den Vorstellungen des RPs noch im Jahr 2007 mit dem Bau der Brücke begonnen werden könnte.

 

 

Bekanntlich hat der im Jahr 2004 beschlossene Bundesverkehrswegeplan dem Nord-Ost-Ring durch die Einstufung in die letzte Kategorie als "Projekt mit hohem ökologischen Risiko" das zumindest vorläufige Aus beschert. RP und Wirtschaft (die IHK spendete 25 000 € für die Planung der Andriof-Brücke – ein Fall für den Ehrenkodex?) lassen nichts unversucht, diesen Bundesverkehrswegeplan dahingehend zu ändern, dass der Nord-Ost-Ring doch noch gebaut wird. Daher wird die Andriof-Brücke so geplant, dass sie sich in einen 2 und 4-spurigen Nord-Ost-Ring integrieren lässt. In der Pressemitteilung des RPs vom 15. Mai klingt das so:"Allerdings wäre es nicht verantwortlich, eine Neckarquerung zu bauen, die sich nicht in einen ein- oder zweibahnigen Nordostring integrieren ließe".

 

 

Im März 2006 hat das RP erneut eine "Verkehrsuntersuchung für den Raum östlich von Stuttgart" (das sind wir!) in Auftrag gegeben, die die "verkehrlichen Defizite" und "mögliche Lösungsansätze" aufzeigen soll. Die Erkenntnisse sollen bei der "zukünftigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans Eingang finden". Der Abschluss der Untersuchung ist für Ende 2006/Anfang 2007 geplant. Was da wohl als Ergebnis rauskommt?

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