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Hubschrauberlandeplatz Pattonville?

26 Motorflugzeuge, 6 Motorsegler und eine nicht beschränkte Zahl an Segelfliegern dürfen in Pattonville stationiert werden. Die Motorflugzeuge dürfen pro Jahr 2500 Landungen in Pattonville absolvieren, 4 auswärtige Flugzeuge dürfen pro Tag dort landen. Die Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes wurde zuletzt 2003 bis Dezember 2008 erteilt.

 

26 Motorflugzeuge, 6 Motorsegler und eine nicht beschränkte Zahl an Segelfliegern dürfen  in Pattonville stationiert werden. Die Motorflugzeuge dürfen pro Jahr 2500 Landungen in Pattonville absolvieren,  4 auswärtige Flugzeuge dürfen pro Tag dort landen. Die Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes wurde zuletzt 2003 bis Dezember 2008 erteilt.

 

Das Regierungspräsidium möchte auf Vorschlag der Flugsportgemeinschaft folgende wesentliche Änderungen bei der Betriebsgenehmigung vornehmen:

  • Der Flugplatz soll endgültig – d.h. nicht mehr befristet -  genehmigt werden
  • Der Flugplatz soll für Drehflügler (Hubschrauber)  genehmigt werden.

 

Es gab  in jüngster Zeit einige Vorfälle, die in der Bevölkerung von Pattonville und Aldingen für Unmut gesorgt haben. Dies waren das Nichteinhalten von An- und Abflugrouten, nicht Einhalten des niedrigen Überfliegens von Pattonville, das Nichteinhalten der Betriebszeiten, eine große Lärmentwicklung durch die vielen (auch Hubschrauber-)Flüge an den Flugfesttagen. 

 

Am letzten Samstag haben sich Vorstände des Bürgervereins, Mitglieder des Pattonviller Beirats und ich als  Gemeinderätin mit der Flugsportgemeinschaft getroffen. Die Fliegergruppen sind sehr interessiert daran, die schwarzen Schafe ausfindig zu machen, die durch das Nichteinhalten der Regeln dafür sorgen, dass der Widerstand in der Bevölkerung gegen den Flugsport wächst. Es gibt deshalb auch Strafen für Vereinsmitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten (z.B. halbjähriges Startverbot).

 

Der wichtigste Punkt bei der vorgesehenen neuen Genehmigung ist jedoch, dass ein Hubschrauber, in der Fachsprache „Drehflügler“, in Pattonville stationiert werden soll. Neben einem weiteren Gebäude und einer Tankanlage, einem Lichtband, wird er den Flugbetrieb in Pattonville deutlich lauter machen. Das Regierungspräsidium geht von 2400 Landungen des Hubschraubers pro Jahr aus. Dies ist – siehe oben -  fast eine Verdoppelung des Flugbetriebs.

 

War schon in der Vergangenheit immer wieder beobachtet worden, dass Prominente aus Politik und Wirtschaft (Angela Merkel, Matthias Wissmann .... )  in Pattonville landen, so befürchten wir, dass die Erweiterung auf die „Drehflügler“ hier ein Hintertürchen schafft und weiterer Flugverkehr zugelassen wird.

 

Schlecht an der jetzt formulierten Änderung des Regierungspräsidiums ist daher,  dass der Flugplatz eine generelle Genehmigung für Drehflügler erhält.  Eine Einschränkung nur auf den Rettungshubschrauber Christoph 51 fehlt. Genau dies führt dann auch zu einer Belastung, der wir vehement widersprechen.

 

Leider gehört auch der Christoph 51 nicht zu der neuesten Klasse der leisen „Drehflügler“, sondern ist ein älteres und lautes Modell. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil im Gegensatz zur ursprünglichen Planung, die Wohnbebauung des V. Bauabschnitts in Pattonville fast bis  an die Aldinger Straße reicht. Kein Gewerbegebiet trennt Flugplatz und Wohngebiet von Pattonville mehr. Der geplante Hangar des Rettungshubschraubers liegt zudem so, dass der Hubschrauber eine lange Anflugstrecke im Sinkflug zurücklegen muss. Auch hier wäre für den nächtlichen Einflug eine geänderte Anflugroute von Vorteil. Sonst hat die Bevölkerung im Süden von Pattonville eine massive Lärmzunahme zu ertragen.

 

Unsere Befürchtung: ist der Flugplatz einmal endgültig genehmigt und wurde in die Infrastruktur investiert, werden weitere Bedenken und der Lärmschutz ignoriert.

Die Befürchtung wächst auch, dass eventuell weitere „Luftsportgeräte“ hier stationiert werden.

 

Wir Grünen werden deshalb – wie jeder dies tun kann,  beim Regierungspräsidium folgende „Anregungen“ vorbringen:

 

  • keine unbefristete Genehmigung des Sonderlandeplatzes Pattonville
  • Beschränkung der Drehflügler auf den Rettungshubschrauber Christoph 51 (oder Nachfolgemodell)
  • Beschränkung der jährlichen Flugfesttage auf 2 Tage (statt bisher 5)
  • dabei keine Hubschrauberflüge, keine gefährlichen Schaudemonstrationen
  • geänderte Anflugroute für den Nachtflugverkehr
  • Überlegungen, die nötige Infrastruktur für den Rettungshubschrauber an anderer Stelle  des Flugplatzes zu bauen (Hangar/Mannschafts- und Sanitärräume)
  • Frage nach Änderung  der Radaranlage wegen des Hubschraubers

 

Mit der Flugsportgemeinschaft hatten wir außerdem vereinbart, dass es für alle wichtig ist, „schwarze Schafe“ ausfindig zu machen. Falls Sie Flugzeuge beobachten, die sich regelwidrig verhalten: Datum, Uhrzeit und die Nummer des Flugzeugs aufschreiben und melden.

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