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Kahlschlag bei S 21

Wir akzeptieren den Ausgang der Volksabstimmung, doch die schlechte Planung und unverantwortliche Vorgehensweise von Seiten der Bahn bei Stuttgart 21 machen fortlaufende Kritik unumgänglich. Die Bahn bekommt das Projekt weder rechtlich, planerisch noch organisatorisch in den Griff. Gleichwohl will sie weiter Fakten schaffen und Bäume fällen, ohne überhaupt in der Lage zu sein, weiter zu bauen.

Wir akzeptieren den Ausgang der Volksabstimmung, doch die schlechte Planung und

unverantwortliche Vorgehensweise von Seiten der Bahn bei Stuttgart 21 machen fortlaufende Kritik unumgänglich. Die Bahn bekommt das Projekt weder rechtlich, planerisch noch organisatorisch in den Griff. Gleichwohl will sie weiter Fakten schaffen und Bäume fällen, ohne überhaupt in der Lage zu sein, weiter zu bauen.

 

Der aktuelle Vorschlag der Bahn, aus Zeitgründen mehr Bäume zu fällen, als bislang geplant, ist ein Affront gegen die davon besonders betroffene Stuttgarter Bevölkerung.

Die Bahn zeigt, dass sie noch immer nichts verstanden hat. Seit über einem Jahr ist es der Bahn nicht gelungen, die umwelt- und artenschutzrechtlichen Auflagen korrekt zu erfüllen. Beim GWM sind die Planunterlagen für die dritte Änderung noch nicht mal eingereicht. Beim zweitägigen Erörterungstermin zur Planänderung des Planabschnitts 1.2 (Fildertunnel) hat die Bahn gezeigt, dass sie auch nach 15 Jahren nicht in der Lage ist, vollständige Unterlagen beizubringen.

 

Die „kritische Begleitung“ muss aber stärker kommuniziert und damit besser wahrnehmbar werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen über die Hintergründe von Entscheidungen und Vorgehensweisen aktuell informiert werden. Auch die SPD-Führung täte gut daran, bei diesen Missständen eine sofortige Behebung einzufordern, statt kritiklos auf eine schnelle Umsetzung von vereinzelten Abriss- oder Baumaßnahmen von Stuttgart 21 zu pochen.

 

Wir erachten es als selbstverständlich, dass Bund, Land und Stadt ihrer Verpflichtung gegenüber den Bürgern der Stadt Stuttgart nachkommen und für eine rechtsstaatliche Prüfung und Durchführung des Projektes Stuttgart 21 auf der Grundlage des anzuwendenden EU-, Bundes und Landesrechts sorgen. Bund, Land und Stadt hatten sich im Vorfeld der Volksabstimmung zu einem verbindlichen Kostendeckel in Höhe von 4,526 Milliarden Euro verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass dieser Kostendeckel eingehalten wird und sich Stadt und Land nicht an den Mehrkosten beteiligen werden. Wir erwarten eine klare Zusage der Bahn, für etwaige Mehrkosten alleine aufzukommen.

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