video_label

Grabschmuck bei Urnengräbern unter Bäumen

Mehrere Trauernde haben sich in letzter Zeit an uns gewandt, weil ihr Grabschmuck an den Urnengräbern unter den Bäumen im Neckarremser Friedhof vom Bauhof entfernt worden ist. Die Verwaltung argumentiert, dass die Friedhofssatzung das so vorsehe.

 

Es gebe umgekehrt auch Menschen, die sich am Grabschmuck störten. Letztlich müssten sich alle an die Friedhofssatzung halten.

 

Sensibles Thema

 

Das ist ein sensibles Thema. Trauernde müssen oft erstmal mit dem Schmerz und dem Verlust eines geliebten Menschen zurecht kommen. Dass sie da nicht an die Friedhofssatzung denken, ist nachvollziehbar und allzu verständlich. Wir haben uns in den letzten Wochen eingehend damit befasst und im Laufe der Zeit gemerkt, dass das schon seit längerem ein Thema in Remseck ist.

 

 

Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung, ein Werk mit 21 Seiten und 34 Paragraphen, sieht unterschiedliche Arten von Grabstätten vor: Reihengräber, Wahlgräber, Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber, Kolumbarien (Urnennischen) oder besondere Urnengrabanlagen wie Urnenhof, Urnental, Urnenwiese. An der Urnenbestattung unter Bäumen auf Neckarremser Friedhof in der Marbacher Straße entzündete sich zuletzt die Debatte pro und contra Grabschmuck.

 

Zwei Lager

Laut Friedhofssatzung dürfen Blumen, Kerzen und ähnliche Gegenstände bei Kolumbarien und den besonderen Urnengrabanlagen nicht angebracht oder abgelegt werden, allerdings bei allen anderen Grabstätten. Für diejenigen, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, ist es bedrückend, dass keine Blumen oder andere Gegenstände, die sie mit den Verstorbenen verbinden, abgelegt werden dürfen. Für andere, von denen wir inzwischen auch gehört haben, muss das Abräumen strikt eingehalten werden, ihrer Meinung nach räume der Bauhof viel zu selten und zu wenig ab und lasse viel zu viel durchgehen. Es gibt also zwei sich entgegenstehende Meinungen oder Lager zu diesem Thema.

 

Unsere Meinung

Wir denken, dass angesichts der vielen Grabformen die Nutzung und das Aussehen von Grabstellen mit einer Satzung geregelt werden sollte. Dass Trauernde nach dem Tode eines Angehörigen anderes im Kopf haben als Satzungen und Formalitäten, ist allerdings auch verständlich und nachvollziehbar. Zwar erhält jeder Mieter einer Grabstelle, sei es ein klassisches Grab, das gestaltet werden kann, oder ein Urnengrab unter den Bäumen, bei dem nur eine Stein- oder Metallplatte vorgesehen ist, eine Satzung. In Gesprächen mit den Trauernden weisen Bestattungsunternehmen oder Verwaltung auf diese Besonderheiten hin. Allerdings ist es auch verständlich, dass diese Informationen in der Zeit der Trauer nicht wirklich bei allen Hinterbliebenen zu diesem Zeitpunkt der Trauer ankommen. Daher sollte die Verwaltung immer nach einem goldenen Mittelweg zwischen den beiden Lagern suchen.

expand_less