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Vereinsförderung verbessert

Vergangene Woche hat der Gemeinderat die Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen und Räume und die Richtlinien für die Vereinsförderung geändert. Die Vereine werden jetzt von der Stadt finanziell stärker unterstützt. In finanziell schwierigeren Zeiten ist das ein positives Zeichen, ein Zeichen, dass der Stadt die ehrenamtliche Arbeit und deren Unterstützung wichtig ist.

Vergangene Woche hat der Gemeinderat die Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen und Räume und die Richtlinien für die Vereinsförderung geändert. Die Vereine werden jetzt von der Stadt finanziell stärker unterstützt. In finanziell schwierigeren Zeiten ist das ein positives Zeichen, ein Zeichen, dass der Stadt die ehrenamtliche Arbeit und deren Unterstützung wichtig ist. Ein wesentlicher Punkt ist, dass Vereine im Sinne der Vereinsförderrichtlinien einmal pro Jahr eine städtische Halle mit Ausnahme der Alten Gemeindehalle in Hochberg kostenlos erhalten. Die neue Regelung gilt ab 1. September 2009.

 

Grüne Anfrage zur Hallennutzung

Die einmal jährlich kostenlose Hallennutzung ist eine Forderung aus unserem Kommunalwahlprogramm 2009. Unsere Fraktion hatte im August 2008 in einer Anfrage von der Verwaltung wissen wollen, wie sich die Nutzung der Remsecker Hallen und die Gebühreneinnahmen für die Hallennutzung in den vergangenen 5 Jahren entwickelt hatten. Hintergrund war die zum 1. März 2006 geänderte Nutzungs- und Gebührenordnung, die für die meisten Hallen eine Gebührenerhöhung brachte. Vereine hatten beklagt, dass durch die Erhöhung der Hallennutzungsgebühren sich Veranstaltungen wegen der gestiegenen Kosten nicht mehr lohnen.

 

Die Antwort der Verwaltung brachte das Ergebnis, dass nach der Gebührenerhöhung die Einnahmen auf dem gleichen Niveau blieben wie vor der Erhöhung, dass jedoch die Nutzung der Hallen zurückgegangen war. Konsequenz war für uns daher, zur Unterstützung der Vereine, diesen einmal im Jahr eine Halle kostenlos zu überlassen. Daher freuen wir uns jetzt über den Beschluss des Gemeinderats.

 

Vereinsförderrichtlinien

Die kostenlose Hallennutzung einmal pro Jahr für die Vereine ist nun Bestandteil der neuen Vereinsförderrichtlinien. Zusätzlich wurde ein Passus in die Richtlinien aufgenommen, dass jeder Verein einmal pro Jahr von der Bezahlung der allgemeinen Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung, die für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum festgesetzt wird, befreit wird.

 

Hintergrund dieser Befreiungsregelung ist, dass aus ordnungs- und polizeirechtlichen Gründen Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die von Vereinen durchgeführt werden, ordnungsgemäß geregelt und genehmigt werden müssen. Nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt werden dafür eine allgemeine Verwaltungsgebühr und in manchen Fällen auch weitere Gebühren für gaststättenrechtliche Gestattung oder Sondernutzungen verlangt.

 

Im Frühjahr hatten der Remser Heimatverein und der Landfrauenverein Neckarrems gegen diese Gebühren protestiert. Der Heimatverein stellte dieses Jahr beim Rathaus keinen Maibaum auf und am „Palmsamstag“ verzichtete der  Landfrauenverein auf den traditionellen Kuchenverkauf beim Ochsenbrunnen. Die Kritik beider Vereine war, die Stadt unterstütze durch die Gebühren das ehrenamtliche Engagement der Vereine nicht. Mit dem neuen Beschluss wurde diesem Anliegen nun Rechnung getragen. Die Gebührenbefreiung einmal pro Jahr will das ehrenamtliche Engagement belohnen und unterstützen.   

 

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