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Zebrastreifen in Aldingen und Hochdorf

Am Dienstag letzter Woche beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik einstimmig die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) in der

  • Neckarkanalstraße und der Neckarstraße in Aldingen sowie der
  • Affalterbacher Straße in Hochdorf

    Die Landesregierung möchte die Sicherheit von Fußgängern verbessern. Deshalb hat das Verkehrsministerium die Richtlinien für Fußgängerüberwege überarbeitet, sodass mehr Zebrastreifen auf den Straßen angebracht werden können.

     

    Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet und daher auch besonders schutzbedürftig. Sie haben keine „Knautschzone“. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, Blinde und Sehbehinderte.

    Unfälle passieren überwiegend dort, wo Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Zebrastreifen ermöglichen ein sicheres Queren von Straßen.

     

    Mehr Zebrastreifen durch Richtlinienänderung

    Der Einsatzbereich von Zebrastreifen richtet sich u. a. nach der Anzahl der Fußgänger, die in der Spitzenstunde eine Straße überqueren und nach der Anzahl der Kraftfahrzeuge in dieser Stunde.

    Zwei Änderungen der Richtlinien ermöglichen jetzt zusätzliche Fußgängerüberwege:

    1. Wenn „regelmäßige Querungen besonders Schutzbedürftiger“ vorliegen, können die bisher notwendigen 50 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde für  die Anbringung von Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen reduziert werden
    2. Wenn in unmittelbarer Nähe von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs  keine Überquerungsmöglichkeit in zumutbarer Entfernung gegeben ist.

    Die Verwaltung hat unter den Gesichtspunkten des Fußgänger- und Verkehrsaufkommens sowie der Nachfrage und Forderung nach einer Querungshilfe aus der Bevölkerung bzw. von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Gewerbetreibenden folgende Standorte für neue Zebrastreifen untersucht und Verkehrszählungen durchgeführt:

    • Aldingen- Neckarkanalstraße- Höhe Wilhelm-Keil-Schule – Engstelle
    • Aldingen- Neckarstraße Höhe E-Center/Tankstelle
    • Hochdorf-Affalterbacher Straße
    • Hochberg-Rotweg Höhe Fußgängerquerung

    Danach wurden Polizei und die Straßenbaulastträger angehört. Das Ergebnis war dann, dass bei den Standorten in Aldingen und Hochdorf die erforderlichen Voraussetzungen für einen Zebrastreifen vorliegen, nicht jedoch für den Rotweg in Hochberg. Das bedauern wir sehr, weil dieser Bereich auch Schulweg ist und oft von Kindern genutzt wird. Daher bleibt es bei der Mittelinsel als Querungshilfe. Es soll allerdings geprüft werden , ob die Beleuchtung dieser Querungsstelle verbessert werden kann.

     

    Vielen Dank an die Verwaltung, dass sie die Initiative für die Zebrastreifen ergriffen hat und wir so die neu eröffneten Möglichkeiten des Verkehrsministeriums nutzen und die Sicherheit der Fußgänger verbessern können.

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