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Temporeduzierung in Hochdorf  und Neckargröningen

Im November 2021 hatte der Gemeinderat den Lärmaktionsplan für Remseck beschlossen. Eine der darin enthaltenen Maßnahmen war Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der  Ortsdurchfahrt Hochdorf, konkret von der Hochberger Straße über die Bittenfelder Straße bis zum Ortsende in der Affalterbacher Straße.

Eine weitere Maßnahme war die Temporeduzierung auf 50 km/h in Neckargröningen für die Ludwigsburger Straße (L1140) bis zur Hausnummer 101. Bei beiden Maßnahmen wird eine Lärmpegelminderung um ca. 2,5 dB erwartet.

 

Voraussetzung für die Umsetzung beider Maßnahmen war die Zustimmung des Regierungspräsidiums (RP). Nach fast 1 ½ Jahren und mehreren Gesprächen zwischen Stadtverwaltung und RP ist die nun da. Das ist gut für die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten. Die Temporeduzierung wird  zu weniger Lärm und mehr Sicherheit führen. Daher begrüßen wir die Temporeduzierung.

 

Wer entscheidet?

Doch warum kann diese Temporeduzierung nicht die Stadt allein entscheiden? Warum braucht man dazu die Zustimmung des RP? Wir Grüne sind dafür, dass die Rechtslage dahingehend geändert wird, dass die Stadt das zukünftig allein entscheiden kann und nicht mehr die Zustimmung einer vorgesetzten Behörde braucht. Das will auch die Juli 2021 gegründete Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, der inzwischen 640 Städte Gemeinden und Landkreise, darunter auch die Stadt Remseck.

 

Leider blockt das Bundesverkehrsministerium bisher und sperrt sich gegen die notwendigen Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Dabei ist das im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgesehen! Die  Dezentralisierung der Entscheidungen wäre nicht nur gut für die Stärkung der Kommunalpolitik, sondern auch ein Beitrag zum immer wieder geforderten Bürokratieabbau!

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