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Städtisches Förderprogramm für Steckersolaranlagen beschlossen

Auf Initiative der grünen Fraktion stellten die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP den Antrag auf Förderung von Steckersolaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt. Mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen bei fünf Gegenstimmen aus den Reihen der Freien Wähler wurde die Förderung gestern vom Gemeinderat beschlossen.

 

Wir wollen mit der Förderung allen Remseckern einen niederschwelligen Anreiz bieten aktiv an der Energiewende teilzuhaben und mitzuhelfen die Folgen des Klimawandels abzumildern. Wie groß das Interesse an Steckersolaranlagen in der Remsecker Bevölkerung ist, konnten wir bei unserer Veranstaltung dazu im Januar im Haus der Bürger erleben.

 

Die Förderung wird sozial gestaffelt sein. Grundsätzlich gibt es je Wohneinheit100 €. Haushalte, die Wohngeld beziehen oder eine L-Bank Förderung zum Hausbau/Hauserwerb „Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung“ erhalten, erhalten 200 €. Im Haushalt 2024 werden dafür 20 000 € bereitgestellt.

 

Das Förderprogramm soll zum 1. Mai 2024 starten. Bis dahin sollten die im Solarpaket I der Bundesregierung beabsichtigten neuen rechtlichen Regelungen klar sein. Diese wollen den Bürokratieaufwand für die Inbetriebnahme einer eigenen Stecker-Solaranlage für Bürgerinnen und Bürger reduzieren. Konkret geht es um folgende Gesetzesänderungen:

  • 800 Watt statt 600 Watt: Wechselrichter waren bisher auf eine Ausgabe von 600 Watt limitiert. Zukünftig können 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden können
  • Anmeldung: Diese ist nur noch mit einem geringeren Umfang beim Marktstammdatenregister nötig. Sobald die Registrierung erfolgt ist, werden die Netzbetreiber automatisch informiert. Erst dann wird entschieden, ob der Stromzähler ausgewechselt werden muss
  • Alte Stromzähler (sog. Ferrariszähler) können vorerst in Betrieb bleiben, auch wenn diese bei der Einspeisung rückwärtslaufen. Die Stecker-Solaranlage darf trotzdem verwendet werden. Netzbetreiber haben 4 Monate Zeit, um den Stromzähler zu wechseln.
  • Stecker-Solaranlagen sollen auch mit Schukostecker angeboten werden. Der VDE arbeitet an einer Überarbeitung der relevanten Normen.
  • Änderung Mietrecht: Mieter und Mieterinnen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung der Vermieter zur Installation einer Stecker-Solaranlage. Vermieter können dann nicht mehr einfach die Errichtung von Stecker-Solaranlagen untersagen.
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