Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind die Bubelesäcker mit 1,77 ha als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen und damit die Bebauung mit Wohnungen, Supermarkt und Parkplätzen verboten. Die jetzt beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans würde diese Bebauung erlauben. Geplant sind Wohnhäuser (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihen- und Mehrfamilienhäuser), ein Supermarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1000 qm sowie Parkplätze.
Nach den Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt jetzt die sog. „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange“. Die Pläne für das neue Baugebiet liegen zwischen dem 5. Juli und dem 9. August zur Einsicht- und Stellungnahme öffentlich aus (Rathaus und Internet). Das ist die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Eingang der Stellungnahmen werden diese voraussichtlich im April 2025 im Gemeinderat beraten. Danach folgt die zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange: Die überabeiteten Pläne liegen wieder einen Monat öffentlich, geplant ist hierfür Mai bis Juni 2025.Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt dann der sog. Feststellungsbeschluss für das Baugebiet, dieser ist für September 2025 vorgesehen.
Warum sind wir gegen die Bebauung der Bubelesäcker?
Wir lehnen die Bebauung der Bubelesäcker aus Gründen des Artenschutzes ab. Dieses Gebiet zu überbauen passt nicht zur Biotopverbundplanung der Stadt Remseck. Im Bereich zwischen Hochberg und dem Zipfelbachtal gibt es Rebhuhnpopulationen. Damit diese bleiben oder sich vermehren, sollte ein offener Korridor bleiben und auf den Bubelesäckern keine Bauwerke errichtet werden.
Im Bereich der Bubelesäcker leben Wechselkröten. Die Wechselkröte ist vom Aussterben bedroht und deshalb besonders zu schützen und eine Bebauung zu vermeiden. Naturschutzinteressierte Bürger konnten zuletzt im Rahmen der letzten Starkregen Anfang Juni beobachten, wie dort in Stauseen und Tümpeln Wechselkröten gelaicht hatten. Wir sind nicht generell gegen Baugebiete. Allerdings sollten wir nicht dort bauen, wo es der Natur besonders weh tut. Das Argument der Verwaltung, bei den anderen fünf untersuchten Gebieten hätten die Eigentümer nicht verkaufen wollen, überzeugt uns nicht.
Ein zusätzlicher Supermarkt mit Parkplätzen (starke Flächenversiegelung) am Ortsrand ist außerdem eine Konkurrenz für alle, die im Ortskern Waren oder Dienstleistungen anbieten oder anbieten wollen, die auch der Supermarkt anbietet. Der Supermarkt dient damit nicht der Stärkung des Hochdorfer Ortskerns. Er dürfte für Hochdorf mehr Autoverkehr statt mehr Fußgängerverkehr bringen.