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Fluglärm vom Flughafen Pattonville betrifft auch Aldingen

Am 18.6.2024 fand kurzfristig eine Informationsveranstaltung in Pattonville statt, in der über die beantragten Erweiterungen des Flugbetriebes sowie das dazu erstellte Lärmgutachten „breit und transparent“ informiert werden sollte. Eine Einladung unterblieb in der Pattonville Info.

 

Trotzdem waren ca.100 Pattonviller anwesend und staunten, dass nachdem im August 2020 noch ein glasklares NEIN vom Zweckverband zu Nachtflügen artikuliert wurde, nunmehr als Rettungshubschrauber 800 Nachtflüge genehmigt werden sollen. Bisher überwiegend als Krankentransporthubschrauber genehmigt, soll die Zahl der zulässigen Flugbewegungen tagsüber von 2400 auf 4500 jährlich erhöht werden im Rahmen einer vom Innenministerium betriebenen Neuordnung des Flugrettungssystems BW.

 

Sozusagen im Lärm des Rettungshubschraubers soll auch die bisherige Genehmigung des Sportflugbetriebes extrem erweitert werden:

  • Die Beschränkung der maximalen Anzahl an zulässigen Landungen pro Tag soll für stationierte und platzfremde Luftfahrzeuge auf 30 Landungen zusammengeführt werden, d.h. jährlich 10 950 Landungen. Ultraleichtflugzeuge sollen hier aufgrund der „geringeren Lärmemission“ bei der Zählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die bisherige jährliche Begrenzung auf 2500 Landungen aller Motorflugzeuge zusammen soll entfallen.
  • Die Obergrenze für die Stationierung motorgetriebener Luftfahrzeuge soll entfallen.
  • -Eine Neuregelung der Betriebszeiten: Montag bis Samstag: 07:00-20:00 (22:00*) Uhr, Sonntag und Feiertag: 09:00-13:00 (15:00*) Uhr sowie 15:00-20:00 (22:00*) Uhr *Betriebszeiten nur für Landungen
     

Dem Lärmgutachten gelang ein Punktlandung: Die berechneten äquivalenten Dauerschallpegel sind in Pattonville gerade so unter den zulässigen Werten, in Aldingen ist der Abstand etwas größer. Leider gibt es keinen Vergleich zu den bisherigen Werten. Messungen bei Anliegern ergaben aber deutlich höhere Werte als berechnet. Es wurde zugegeben, dass nachts medizinische Lärmrichtwerte überschritten werden, die aber nicht im Luftverkehrsrecht vorgeschrieben sind. Auch viele andere Fragen der Anwohner blieben unbeantwortet, wie z.B. ob die in den Lärmgutachten zugrunde gelegten An/Abflugrouten Bestandteil der Genehmigung werden oder warum die Flugrouten des Hubschraubers nicht aufgezeichnet werden. Nach erheblichem Gegenwind in der Informationsveranstaltung war dann plötzlich nur von 160 Nachtflügen die Rede. Das entspräche 320 Flugbewegungen oder vereinfacht für die Anwohner jede 2. Nacht 2x geweckt werden. Und denen wurde in der Vergangenheit immer versprochen: Keine Nachtflüge!

 

Die Antragsunterlagen liegen im Rathaus seit dem 3. Juni bis einschließlich 5. Juli 2024 aus. Einwendungen können bis einschließlich 19. Juli 2024 an die Stadt oder direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart (Genehmigungsbehörde) übermittelt werden. Die Stellungnahme der Stadt soll in der Gemeinderatssitzung am 23.7.2024 beschlossen werden.

 

Klar, keiner ist gegen einen Rettungshubschrauber. Aber eigentlich müsste der an einem Krankenhaus stationiert sein; das würde 1 Leerflug pro Einsatz ein sparen. Der Standort des Hubschraubers auf dem Flughafengelände sollte u.E. überprüft werden, denn näher als jetzt an der Wohnbebauung geht nicht – weiter weg aber schon.

 

Bezüglich der Hobbyflieger sehen wir keine Notwendigkeit einer ganz erheblichen Ausweitung der Betriebsgenehmigung. Und das weder bei den Betriebszeiten noch bei der Anzahl der Starts und Landungen, die sich vervielfachen dürften. Der Hubschrauber macht schon genug Lärm und Abgase, und das wird sich mehr als verdoppeln und zusätzlich in die Nacht hinein aus breiten.

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