Wie wurde die Aufkommensneutralität erreicht?
Die neue Grundsteuer besteuert nur noch die Fläche und nicht mehr wie bisher die Fläche und darauf stehende Gebäude. Die Berechnung der Steuer wird damit viel einfacher. Entscheidend ist jetzt der sog. Bodenrichtrecht, der von den Gutachterausschüssen der Kommunen festgelegt wird. Er wird mit der Grundstücksfläche multipliziert, was den sog. Grundsteuerwert ergibt. Dieser wird vom Finanzamt eventuell noch korrigiert (Abschlag von 30 %, wenn Grundstück bebaut ist), und das ist dann der finale Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer für jedes Grundstück ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrags mit dem Hebesatz.
Bürokratieabbau und Umverteilung: Gewinner und Verlierer
Gewinner der Reform sind Eigentümer mit wenig Grundfläche pro qm Wohnfläche (Mehrfamilienhäuser), Verlierer sind Eigentümer von viel Grundfläche pro qm Wohnfläche (Einfamilienhäuser) – die Reform ist also ein Bürokratieabbau und bevorzugt ‚den kleinen Mann‘ mit wenig Bodenbesitz. Es kommt also zu einer Umverteilung von hohen Flächenverbrauchern zu geringen Flächenverbrauchern. Während es für Grundeigentümer eine mehr oder weniger große Veränderung gibt, bleibt für die Stadt die Gesamtsumme der Grundsteuer gleich. Das nennt man Aufkommensneutralität.
Klimageld und CO2-Preis
Was wir auf lokaler Ebene hinbekommen, müssten wir doch auch auf Bundesebene hinbekommen. Wir wollen die Aufkommensneutralität auch bei der CO2-Steuer. Diese wurde bereits von der Großen Koalition (CDU und SPD) beschlossen, sie gilt für Benzin, Diesel, Gas oder Heizöl , weil durch deren Verbrennung klimaschädliches CO2 entsteht. Das ist sinnvoller Klimaschutz, weil dadurch die Nutzung regenativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Biogas, Elektrofahrzeuge) attraktiver wird als die Nutzung fossiler Energien. Wir wollen, dass die jährlich steigenden Einnahmen aus dieser CO2-Steuer vollständig an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines Klimageldes zurückfließen. Die Verbraucherzentrale sieht das aktuell bei 139 € pro Bürgerin und Bürger gewährleistet.
Wie bei der Grundsteuerreform gäbe es Gewinner und Verlierer. Bei Menschen mit hohem Energieverbrauch durch viele Autofahrten, große Wohnungen oder Häuser oder Fliegen wäre die CO2-Steuer höher als das Klimageld, bei Menschen mit kleinen Wohnungen, keinem Auto oder wenig Autofahrten wäre das Klimageld höher als die CO2-Steuer. Wie bei der Grundsteuer, käme es auch beim Klimageld zu einer Umverteilung. Klimafreundliches Verhalten würde belohnt. Das wäre auch sozial gerechter Klimaschutz und könnte vielen Menschen die Angst nehmen, dass sie der Klimaschutz finanziell überfordert.