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Wir brauchen Initiativen zur Erhaltung des Streuobstes!

Die aktuelle fernerkundliche Streuobsterhebung geht von rund 7 Millionen Streuobstbäumen in Baden-Württemberg aus. Im Vergleich zur Streuobsterhebung 2009 ergibt das einen Rückgang von 17 % in einem Jahrzehnt. In Remseck wird der Streuobstbestand auf ca. 11 000 Bäume geschätzt.

 

Streuobstbestände sind wertvolle Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen. Sie beherbergen eine große Sortenvielfalt und bereichern unser Landschaftsbild. Bei Spaziergängen können wir diese Landschaft genießen und uns erholen.

 

Diese Kulturlandschaft ist von Menschen geschaffen.  Viele Menschen schätzen sie  sehr und nutzen sie zur Naherholung, nicht erst seit Corona. Allerdings erfordert die Erhaltung dieser Landschaft auch sehr viel Arbeit und Mühe. Wir schätzen das Engagement der vielen Menschen zur Erhaltung dieser Kulturlandschaft sehr! Wir können durch den Konsum von Apfelsaft aus Streuobst zur Erhaltung der Streuobstlandschaften beitragen. Eine Möglichkeit dazu bieten der Ludwigsburger oder Waiblinger Apfelsaft, der von der Firma Petershans in Bittenfeld u.a. mitÄpfeln aus Remseck hergestellt wird.

 

Streobstwiesen und – bäume im Koalitionsvertrag

Im neuen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung werden Streuobstbestände als „Symbol der Kulturlandschaften Baden-Württembergs“ bezeichnet. Weiter heißt es: „ Angesichts ihres weiteren Rückgangs werden wir die Baumschnittprämie weiter ausbauen.“ Bisher sieht das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen vor, dass bei zweimaligem Schnitt innerhalb von fünf Jahren 15 € pro fachgerecht geschnittenem Baum bezahlt werden. Weiter steht im Koalitionsvertrag: „Investitionen in die Verarbeitung, Verwertung und Vermarktung werden wir besser fördern“.  Wir sind daher gespannt, was konkret an neuer und zusätzlicher Förderung kommen wird.

 

Zusätzliche Förderung soll es auch für die Landwirtschaft geben, wenn sie sich für die Erhaltung der Streuobstbestände engagiert. So steht im Koalitionsvertrag: „Außerdem werden wir die Flächenprämie für Streuobst in FAKT deutlich erhöhen.“ FAKT ist die Abkürzung für Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl und ist das Agrarumweltprogramm der Landesregierung. Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung. Wenn Landwirte Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele durchführen, erhalten sie dafür Subventionen.

 

Mehr Absatz für Apfelsaft aus Streuobst erhoffen wir uns auch von der im Koalitionsvertrag genannten neuen Kantinenrichtlinie der öffentlichen Hand. In dieser neuen Richtlinie soll festgelegt werden, dass in den öffentlichen Kantinen Streuobstsaft angeboten wird.

 

Online-Veranstaltungen zu Streuobst

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf drei Online-Veranstaltungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Akademie Ländlicher Raum am 8., 15. und 22. Juni, jeweils von 19.00 bis 20.30 Uhr. Im Rahmen des landesweiten Streuobstages gibt es u.a. Vorträge zu „Was ist Streuobst wert: Ist der Mostpreis das Maß aller Dinge?“ oder „Alte Obstsorten im Lebensmitteleinzelhandel: Streuobsterfolgreich vermarkten“. Anmelden zu diese diesen Veranstaltungen kann man sich per E-Mail: alr.lel.bwl.de.

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